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Steuer-Tipp: E-Dienstwagen privat aufladen lohnt sich


E-Dienstwagen privat aufladen lohnt sich

Von dpa
11.11.2020Lesedauer: 1 Min.
Steuerlich kann es sich lohnen, den E-Dienstwagen an der heimischen Steckdose zu laden.Vergrößern des BildesSteuerlich kann es sich lohnen, den E-Dienstwagen an der heimischen Steckdose zu laden. (Quelle: Zacharie Scheurer/dpa-tmn./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Arbeitnehmer, die einen Elektro- oder Hybriddienstwagen fahren und diesen am privaten Strom laden, können dafür von ihrem Arbeitgeber eine steuerfreie Auslagenpauschale erhalten.

Nach einem Erlass des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern gilt die Pauschalregelung auch für Selbstständige. Bei ihnen handelt es sich dann um Betriebsausgaben. "Der Vorteil liegt auf der Hand", sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. "Denn ein Einzelnachweis für den verbrauchten Strom ist nicht mehr erforderlich".

Zum Hintergrund: Lädt der Steuerzahler den E-Dienstwagen zu Hause auf, müssten eigentlich Nachweise über den Stromverbrauch vorgelegt werden. Prinzipiell müssen dazu die Kosten durch einen gesonderten Stromzähler über drei Monate repräsentativ ermittelt werden.

Diesen Kosten- und Zeitaufwand kann man sich sparen, wenn die monatlichen Pauschalen genutzt werden. Dabei gelten für das Jahr 2020 Monatspauschalen von 20 Euro für Elektrofahrzeuge und von 10 Euro für Hybridfahrzeuge, wenn eine weitere Lademöglichkeit in der Firma besteht. Gibt es keine Lademöglichkeit im Betrieb, können pauschal 50 Euro für E-Fahrzeuge und 25 Euro für Elektro-Hybridfahrzeuge erstattet bzw. bei Selbstständigen und Unternehmern als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Die Pauschalen werden ab 2021 erhöht: Dann können 30 beziehungsweise 15 Euro monatlich erstattet werden, wenn eine Lademöglichkeit in der Firma besteht. Fehlt diese, steigen die Sätze auf 70 beziehungsweise 35 Euro. "Arbeitnehmer, die einen E- oder Hybriddienstwagen fahren, sollten ihre Arbeitgeber gegebenenfalls auf die neuen Pauschalen hinweisen", rät Klocke. Denn ab dem kommenden Jahr können höhere Auslagen steuerfrei erstattet werden.

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