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Autoversicherung: Wichtig Tipps für eine bessere Kfz-Versicherung


Wichtige Tipps für eine bessere Kfz-Versicherung

t-online, t-online.de, oca

Aktualisiert am 01.10.2012Lesedauer: 2 Min.
Kfz-Versicherung: Ein Vergleich lohnt sich auf jeden FallVergrößern des BildesKfz-Versicherung: Ein Vergleich lohnt sich auf jeden Fall (Quelle: dpa-bilder)
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Bis zum 30. November sind es nur noch wenige Wochen und der alljährliche Preiskampf der deutschen Kfz-Versicherungen ist bereits voll im Gange. Doch nicht alles was glänzt ist Gold. Wer eine neue Kfz-Versicherung im Auge hat, sollte die zu leistenden Prämien genau vergleichen und sich nicht nur an niedrigen Prozenten für schadenfreie Jahre orientieren. Denn mit der Reform der Schadenfreiheitsklassen führen einige Versicherer bei Neuabschlüssen neue Rabattstaffeln ein. Reduzierte Prozente bringen dann unter Umständen keine Ersparnis, wenn beispielsweise gleichzeitig der Grundbeitrag der Police erhöht wird. Weitere Tipps für die Wahl der passenden Kfz-Versicherung hat der ADAC zusammengestellt:

Auf ausreichende Deckungssumme achten

- Die Deckungssumme sollte mindestens 50, besser noch 100 Millionen Euro betragen. Die gesetzlich vorgeschriebene Summe ist in keinem Fall ausreichend. Eine höhere Deckungssumme kostet kaum mehr.

- Die Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung in der Vollkasko sollte bei Totalschaden oder Diebstahl mindestens bei sechs Monaten liegen. In guten Verträgen umfasst der Schutz bis zu 24 Monate.

Wildschaden in der Versicherung

- Bei Wildschäden sind in der Teilkasko oft nur Schäden durch Wildtiere wie Rehe oder Wildschweine versichert. Bei einigen Anbietern sind aber auch Marderbisse oder Kollisionen mit Tieren aller Art abgedeckt.

- Autofahrer sollten prüfen, wie weit sie nach einem Schadenfall zurückgestuft werden – sehr günstige Policen haben oft schlechte Rückstufungen.

- Auch bei grober Fahrlässigkeit bei der Verursachung von Schäden in der Kaskoversicherung sollte eine vollständige Leistungsübernahme vertraglich vereinbart sein. Ausgenommen sind hierbei generell grob fahrlässig herbeigeführter Diebstahl (z.B. Schlüssel im Auto stecken lassen) sowie das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss.

Versicherungen mit Werkstattbindung

- Werkstattbindung sollte bei Neu- und Leasingfahrzeugen nicht akzeptiert werden. Denn für Kulanzleistungen verlangt der Hersteller oft den Besuch einer Vertragswerkstatt. Bei Leasingfahrzeugen kann der Besuch der vom Hersteller zugelassenen Werkstatt vorgeschrieben sein.

- Ein Rabattschutz sorgt dafür, dass Autofahrer nach einem Schaden nicht in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden.

- Ein erweiterter Haftpflichtversicherungsschutz bei Unfällen mit Mietwagen im europäischen Ausland sollte in den Versicherungsbedingungen enthalten sein (Mallorca-Police).

Bis zum 30. November können Autofahrer kündigen

Möglich ist der Wechsel des Kfz-Versicherers in der Regel zum Ende des Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen. Die Kündigung muss dann spätestens bis 30. November bei der Versicherungsgesellschaft sein. Bei Prämienerhöhung besteht unabhängig von diesem Termin ein Sonderkündigungsrecht.

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