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Auto-Leasing und die Stolperfallen: Ohne Stress zum Traumwagen


Ohne Stress zum Traumwagen
So vermeiden Sie Stolperfallen beim Auto-Leasing

Von t-online
Aktualisiert am 24.10.2013Lesedauer: 3 Min.
Auto-Leasing kann Freude machen - wenn der Tarif zum Nutzer passtVergrößern des BildesAuto-Leasing kann Freude machen - wenn der Tarif zum Nutzer passt (Quelle: imago/CTK/CandyBox)
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Immer mehr Autofahrer entscheiden sich gegen den Fahrzeug-Kauf. Lieber holen sie per Leasing ihren Traumwagen zu kleinen Raten. Doch gilt hier wie bei jedem Vertrag: Die Bedingungen müssen genau geprüft werden. Das sind die finanziellen Stolperfallen.

Häufig merken Leasingkunden erst am Ende der Vertragszeit, welche Kosten sie wirklich tragen müssen. Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz-Versicherung, erklärt die rechtlichen Hintergründe eines Leasingvertrages: "Er ist vergleichbar mit einem Mietvertrag. Der Kunde wird also nicht Eigentümer des Autos, er nutzt es nur bis zum Ende der Laufzeit."

Vorteil beim Leasing: Neues Auto ohne hohe Kosten

Das hat natürlich Vorteile: Der Leasingnehmer spart den hohen Kaufpreis, das für eine begrenzte Zeit genutzte Fahrzeug ist neu. Bei einer Ratenfinanzierung ist das anders: Hier kauft der Kunde das Auto auf Kredit, um selbst Eigentümer zu werden.

Eine der Stolperfallen bei einem Leasingvertrag ist dessen Laufzeit: "Diese ist immer fest und der Vertrag deshalb nicht vorzeitig kündbar", warnt Kronzucker. Selbst wenn ein Leasingnehmer das Auto nicht nutzt, weil es beispielsweise durch Familienzuwachs zu klein geworden ist, oder er in einem finanziellen Engpass steckt, müssen die Raten bis zum Vertragsende beglichen werden.

Kündigung des Leasing-Vertrags nur manchmal möglich

Ein privat gekauftes Auto könnte er in diesem Fall verkaufen. Daher ist es ratsam, zu lange Vertragslaufzeiten zu vermeiden. Allerdings können Leasingverträge auch besondere Umstände vorsehen, unter denen der Kunde vorzeitig kündigen kann – dazu sollte er das "Kleingedruckte" genau studieren.

Übrigens: Gerät der Leasingnehmer mit den Raten in den Rückstand – oft reichen schon zwei aufeinanderfolgende Raten – droht ihm die Vertragskündigung. Dies ist dann ein frühzeitiges Vertragsende. Dieser Fall kann ein böses Nachspiel haben: Der Leasinggeber hat dann Anspruch auf Schadenersatz seitens des Kunden.

Kilometer- oder Restwertklausel?

Auch wer beim Anblick seines Traumautos Herzklopfen bekommt: Bei der Frage "Restwert- oder Kilometerklausel?" sollten Leasinginteressierte einen kühlen Kopf bewahren. Sonst wird es nach Vertragsende richtig teuer: "Bei den sogenannten Kilometerverträgen wird die voraussichtliche Gesamtkilometerzahl im Vertrag festgelegt. Ebenso sind die Kosten für eventuelle Mehrkilometer und eine Erstattung für weniger gefahrene Minderkilometer geregelt", erklärt die Juristin der D.A.S. Ist der Leasingvertrag abgelaufen, gibt der Kunde das Fahrzeug – bei vertragsgemäßer Nutzung – ohne zusätzliche Zahlung zurück.

Anders ist es beim Restwertleasing: Hier wird zu Beginn des Vertrages ein bestimmter Restwert festgelegt. Dieser besagt, wie viel der Neuwagen nach der Laufzeit noch wert ist und wie viel er auf dem Gebrauchtwagenmarkt einbringt. Am Ende der Laufzeit wird dann der tatsächliche Wert ermittelt. Ergibt sich eine Differenz, muss der Leasingnehmer zahlen oder bekommt Geld zurück. Wer nicht gerade Gebrauchtwagen-Experte ist, kann den Restwert allerdings kaum realistisch einschätzen.

Bei Restwert-Modell kann die Nachzahlung sehr hoch ausfallen

Wird ein hoher Restwert angesetzt, sind die monatlichen Zahlungen geringer. Beim Restwert-Leasing gibt es außerdem keine Kilometerbegrenzung - allerdings senkt eine hohe Laufleistung natürlich den Wert bei Vertragsende. Der Rat der Rechtsexpertin: "Überlegen Sie vor einem Abschluss, welche Variante für Sie die bessere ist. Bei einem Restwertleasing ist es empfehlenswert, selbst bei niedrigen Raten rechtzeitig für die Nachzahlung am Vertragsende vorzusorgen."

Für den Versicherungsschutz – neben der üblichen Haftpflichtversicherung eine Teil- oder Vollkaskoversicherung – ist der Leasingkunde verantwortlich. Dabei ist wichtig zu wissen: Vor allem bei einem Totalschaden oder einem Diebstahl des Autos kann es für den Versicherten unter Umständen teuer werden. Denn auch eine Vollkaskoversicherung deckt nicht alle Leistungen ab, die der Kunde an den Leasinggeber zu zahlen hat.

GAP-Zusatz deckt Versicherungslücke ab

"In solchen Fällen sitzt der Betroffene schnell auf hohen Kosten, steht aber ohne Auto da", warnt Kronzucker. Denn in der Regel bezahlt die Versicherung nur den aktuellen Wiederbeschaffungs-Wert des Autos. Ist dieser niedriger als der Restwert aus dem Leasingvertrag, entsteht eine Lücke.

Hier springt die sogenannte GAP-Deckung (englisch "gap" für Lücke) ein. Vor allem bei höherklassigen Fahrzeugen ist sie zu empfehlen. In einigen Leasing-Verträgen ist sie bereits enthalten, teils sogar ohne Aufpreis. Andernfalls kann der Zusatz mit der Vollkaskoversicherung oder extra abgeschlossen werden.

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