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Schufa-Daten kontrollieren: So erhalten Sie Einblick


So kontrollieren Sie Ihre Schufa-Daten

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 11.05.2019Lesedauer: 1 Min.
Wirtschaftsauskunfteien wissen viel über Verbraucher. Nicht immer sind die Daten allerdings richtig. Dann müssen sie korrigiert werden.Vergrößern des BildesWirtschaftsauskunfteien wissen viel über Verbraucher. Nicht immer sind die Daten allerdings richtig. Dann müssen sie korrigiert werden. (Quelle: Franziska Gabbert/dpa-bilder)
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Wie es um die Zahlungsfähigkeit von Verbrauchern bestellt ist, können Geschäftspartner über Wirtschaftsauskunfteien erfahren, die entsprechende Daten speichern. Verbraucher sollten ihre Daten im Blick behalten, denn nicht immer sind sie korrekt.

Welche Daten werden gespeichert?

Die bekannteste Auskunftei ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa), weitere sind Creditreform oder Bürgel. Sie erfassen Daten wie Name, Geburtsdatum, aktuelle und frühere Anschriften, aber auch Informationen über Leasingverträge, das Girokonto, die Kreditkarte, Verträge bei Telekommunikationsanbietern oder Kundenkonten im Handel. Die Daten werden laufend aktualisiert, da einige Angaben regelmäßig gelöscht werden müssen.

So erhalten Sie Einblick in Ihre Daten

Wer Einblick in seine Daten bekommen möchte, muss einen Antrag stellen. Bei der Schufa können Verbraucher auf der Internetseite (www.meine-schufa.de) ein Formular für die sogenannte Eigenauskunft herunterladen. Kostenlos ist hier allerdings nur eine Übersicht nach Paragraf 34 des Bundesdatenschutzgesetzes, erklärt die Stiftung Warentest. Die anderen dort angebotenen Auskünfte sind kostenpflichtig.

Die Auskunfteien müssen sicherstellen, dass die Daten an die richtige Person geschickt werden. Daher wird mitunter eine Kopie des Ausweises verlangt. In diesem Fall sollten Verbraucher alle Daten schwärzen, die die Auskunftei nicht benötigt, zum Beispiel die Personalausweisnummer.

Das ist bei falschen Daten zu tun

Stimmen Daten nicht, etwa weil ein längst gekündigtes Konto noch erfasst ist, sollten Verbraucher die Schufa schriftlich auffordern, die Einträge zu korrigieren, rät die Verbraucherzentrale Bremen. Kann die Schufa innerhalb einer angemessenen Frist nicht überprüfen, ob die Daten richtig oder falsch sind, werden sie bis zur Klärung der Angelegenheit gesperrt. Es ist auch möglich und sinnvoll, parallel die Berichtigung der Daten vom jeweiligen Vertragspartner der Schufa – beispielsweise einer Bank – zu verlangen.

Verwendete Quellen
  • dpa
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