Urteil zu Zinscap-Prämien: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Verbrauchern beim Abschluss von Darlehensverträgen mit schwankendem Zinssatz den Rücken gestärkt.
Die Karlsruher Richter entschieden, dass sogenannte Zinscap-Prämien die Bankkunden in bestimmten Fällen unangemessen benachteiligen (Az. XI ZR 790/16). Betroffene können unter Umständen Geld zurückfordern.
Darlehensverträge mit schwankendem Zinssatz
Es geht dabei um eine Extra-Gebühr bei Darlehen mit schwankendem Zinssatz: Der Kunde zahlt zu Beginn der Laufzeit eine gewisse Summe zusätzlich – dafür garantiert ihm die Bank, dass seine Belastung auch bei übermäßig stark steigenden Zinsen eine festgeschriebene Obergrenze ("Zinscap") nie übersteigt.
Im konkreten Fall wurde die Gebühr laut Vertrag "sofort fällig". Dass der Kunde einen Teil des Geldes zurückbekommt, wenn er das Darlehen vorzeitig ablöst, war nicht vorgesehen. Die Richter beanstandeten die Prämie deshalb als zusätzliches laufzeitunabhängiges Entgelt und erklärten die Klausel für unwirksam.
- dpa