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Antrag auf vorzeitigen Ruhestand – Im Vorfeld alle Ansprüche prüfen


Nachträgliche Änderung
Antrag auf vorzeitigen Ruhestand – Im Vorfeld alle Ansprüche prüfen

Von dpa, sm

Aktualisiert am 18.01.2019Lesedauer: 2 Min.
Pensionskonto Antrag auf Ergänzung der Versicherungszeiten zur Feststellung der KontoerstgutschriftVergrößern des BildesVorzeitiger Ruhestand: Beim Antrag auf vorzeitigen Ruhestand müssen die Angaben vollständig sein. (Symbolbild) (Quelle: Chromorange)
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Bei der Beantragung des vorzeitigen Ruhestands gibt es einiges zu beachten. Die Angaben sollten aktuell sein und auch nichts verschwiegen werden. Sonst kann dies eine Verringerung der Bezüge rechtfertigen.

Beamte, die in den Ruhestand versetzt werden möchten, müssen dies beantragen. Dabei sollten die Angaben im Antrag aktuell sein und den gesundheitlichen Zustand berücksichtigen. Später eintretende Veränderung können bei der Berechnung der Altersbezüge nicht mehr einfließen.

Das bedeutet: Erfolgte aufgrund der im Antrag gemachten Angaben ein Abschlag von den Versorgungsbezügen, kann dieser in der Regel nicht nachträglich angefochten werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz im Fall einer sich erhöhten Schwerbehinderung. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) rät daher, vor dem Antrag die Ansprüche zu prüfen.

Worum ging es in dem Fall?

Ein 1952 geborener Mann war Ministerialrat im Landesdienst. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung bescheinigte ihm einen Grad der Behinderung (GdB) von 40. Nach einem Unfall stand fest, dass er zusätzliche Beeinträchtigungen haben würde. Der Mann beantragte bei der zuständigen Stelle die Erhöhung seines GdB. Noch während das Verfahren zur Anerkennung der erweiterten Schwerbehinderung lief, bat er um die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand. Allerdings erklärte er in seinem Antrag das Einverständnis, dass der vorzeitige Ruhestand zu einem Abzug von 3,6 Prozent von seiner Pension führe.

Der Ministerialrat wurde Ende Juni 2016 in den Ruhestand versetzt. Das Landesamt für Finanzen nahm den angekündigten Abzug vor. Hiergegen wehrte sich nun der Mann. Er argumentierte, mittlerweile sei der Grad seiner Behinderung auf 50 erhöht worden. Von daher verbiete sich eine Reduzierung seiner Bezüge.

Wie urteilte das Gericht?

Die Klage hatte keinen Erfolg. Zwar ermöglichten die Vorschriften einem Beamten, der schwerbehindert ist, nach Vollendung des 63. Lebensjahres den vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand. Voraussetzung sei aber, dass der Beamte ausdrücklich einen darauf beruhenden Antrag stellt. Dies sei jedoch nicht geschehen. Der Kläger habe bei seinem Antrag seine Schwerbehinderung nicht erwähnt. Vielmehr habe er selbst auf den Versorgungsabschlag hingewiesen. Eine nachträgliche Berücksichtigung seiner Schwerbehinderung sei nicht möglich (Az.: 5 K 196/17.KO).

Verwendete Quellen
  • dpa
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