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Onlinedienste fürs Testament: Zwei Portale sind laut Finanztest "mangelhaft"


Onlinedienste fürs Testament: Zwei Portale sind "mangelhaft"

Von afp
20.08.2018Lesedauer: 2 Min.
Seniorin sitzt vor einem ComputerVergrößern des BildesOnline-Testament: Viele Online-Dienste helfen beim Verfassen des letzten Willen. Sie sind günstiger als ein Notar. (Symbolbild) (Quelle: Milestone Media/imago-images-bilder)
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Beim Verfassen des Testaments sollten bestimmte Fehler vermieden werden, damit es seine Gültigkeit hat. Doch das ist angesichts der vielen Regeln gar nicht so einfach. Können Portale aus dem Internet helfen? Finanztest hat das überprüft.

Onlinedienste für das Verfassen eines Testaments sind laut "Finanztest" für einfache Fälle geeignet. Drei von fünf Portalen – Afilio, Smartlaw und Janolaw – lieferten rechtssichere Vorlagen, wie ein Test der Zeitschrift ergab. Zwei Portale erhielten die Note "Gut": Afilio und Smartlaw. Bei Patchworkfamilien, sehr großem Vermögen oder Erbfällen mit Auslandsbezug sollten Erblasser demnach aber in jedem Fall einen Notar oder Fachanwalt zu Rate ziehen.

Rechtssichere Vorlagen für Onlinetestamente gibt es laut "Finanztest" kostenlos oder für bis zu 95 Euro. Beim Notar ist hingegen der Wert des Nachlasses entscheidend für das Honorar – es kann so schnell mehrere hundert Euro betragen.

Einfache Erklärung der Formulare mit Videos

Nutzer werden auf den Onlineportalen fürs Testament durch digitale Fragebögen geführt. Sie legen zum Beispiel fest, wer als Erbe eingesetzt wird, ob jemand ein Vermächtnis erhalten oder ob ein Testamentsvollstrecker den Nachlass verwalten soll. Alle fünf Onlinedienste im Test helfen juristischen Laien mit eingeblendeten Hinweisen und Erklärungen, einige außerdem per Video.

Hat der Nutzer alle Eingaben gemacht, spuckt das Portal das fertige Dokument aus. Dies kann aber nur als Vorlage dienen: Wer ein Testament verfasst, muss es leserlich mit Hand abschreiben und unterzeichnen, betonte "Finanztest".

Zwei der Portale schnitten im Test nur mit der Note "Mangelhaft" ab. Bei dem einen gab es laut "Finanztest" auch nach mehreren Versuchen gar kein Testament, beim anderen kein brauchbares.

Verwendete Quellen
  • afp
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