t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon

Menü Icont-online - Nachrichten für Deutschland
Such Icon
HomeWirtschaft & FinanzenAktuelles

Auf Prämien verzichten? Bei einer Kündigung des Sparvertrags richtig reagieren


Bei Kündigung des Sparvertrags richtig reagieren

Von dpa
18.02.2019Lesedauer: 1 Min.
Finanzielle ProblemeVergrößern des BildesGeldeinlage: Kunden müssen sich eine Kündigung ihres Prämiensparvertrags nicht gefallen lassen. Von unüberlegtem Handeln raten Experten ab. (Quelle: Geber86/getty-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilenAuf WhatsApp teilen

Angesichts des anhaltenden Zinstiefs sind viele Verbraucher froh vor einigen Jahren noch einen Sparvertrag mit guten Konditionen abgeschlossen zu haben. Doch diese sind für Banken kaum lukrativ und werden daher vorzeitig gekündigt. Was können Verbraucher tun?

Prämiensparverträge sind meist nicht nur gut verzinst. Sie haben oft eine lange Laufzeit von 25 oder 30 Jahren. Manche Verträge sollen sogar 99 Jahre lang laufen. Das Problem: Viele dieser Verträge werden nun von Sparkassen gekündigt, berichtet die Zeitschrift "Finanztest" (3/2019) der Stiftung Warentest. Kunden müssen sich das aber nicht gefallen lassen.

Der Hintergrund: Prämiensparverträge wurden in den 1990er- und frühen 2000er-Jahren von vielen Sparkassen angeboten. Kunden bekommen dabei zusätzlich zu einem Grund- oder Basiszins jährlich eine Prämie. Diese ist umso höher, je länger der Vertrag läuft. Da solche Verträge in der derzeitigen Niedrigzinsphase aber teuer sind, wollen die Geldinstitute sie offenbar loswerden.

Sparkonto nicht voreilig auflösen

Wer eine Kündigung erhält, sollte nicht überstürzt handeln, raten die Experten. Wichtig vor allem: das Sparkonto nicht voreilig auflösen, denn sonst berauben sich Kunden der Möglichkeit, gegen die Kündigung vorzugehen. Besser ist es, sich beraten zu lassen, zum Beispiel in einer Verbraucherzentrale.

In vielen Fällen bleibe Sparern nichts anderes übrig, als vor Gericht zu ziehen. Die Erfolgsaussichten sind allerdings unklar. Denn bisher haben Gerichte in vergleichbaren Fällen unterschiedliche Urteile gefällt. Ein höchstrichterliches Urteil des Bundesgerichtshofes liegt noch nicht vor.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

t-online - Nachrichten für Deutschland


TelekomCo2 Neutrale Website