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Worauf Sie achten sollten: Die goldenen Regeln des Spendens


Die goldenen Regeln des Spendens

Von dpa
Aktualisiert am 01.12.2019Lesedauer: 3 Min.
Ein Spendenkorb: In der Vorweihnachtszeit ist Spenden-Hochsaison. Doch nicht alle Organisationen, die um Geld bitten, sind ehrlich.Vergrößern des BildesEin Spendenkorb: In der Vorweihnachtszeit ist Spenden-Hochsaison. Doch nicht alle Organisationen, die um Geld bitten, sind ehrlich. (Quelle: McPHOTO/imago-images-bilder)
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Mit Spenden unterstützt man die Bedürftigsten. Doch bei wem ist das Geld am besten aufgehoben? Mit dem passenden Vorgehen finden Sie vertrauenswürdige Organisationen und spenden Geld gezielt für bestimmte Projekte.

Notleidenden unter die Arme greifen oder die Aufforstung unterstützen – Herzensprojekte gibt es viele. Worauf sollten Verbraucher achten, damit nicht nur Geld fließt, sondern die Hilfe auch ankommt? Dazu vier goldene Regeln:

1. Sich klarmachen: Was will ich?

Spenden ist "eine sehr persönliche Entscheidung", sagt Burkhard Wilke vom Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Das heißt: Jeder sollte selbst bestimmen, was er wie unterstützen möchte. Das könne eine Organisation sein, aber auch ein einzelner Bettler.

Ähnlich sieht das Max Mälzer vom Deutschen Spendenrat. Ob Umweltschutz, Kulturförderung, Entwicklungshilfe, Linderung von Armut, Schutz von Kindern – eine Vielzahl von Anliegen könne wichtig sein. Der erste Schritt ist, herauszufinden, welches Ziel man verfolgen möchte. "Dann fällt einem die Entscheidung, zu spenden, leichter und man grübelt im Nachhinein nicht, ob es das Richtige war", sagt Mälzer.

2. Vertrauenswürdigkeit einschätzen

Ist eine Organisation als gemeinnützig anerkannt, gilt das als erstes Zeichen für Vertrauenswürdigkeit. "Das Finanzamt führt zwar keine umfassende Kontrolle durch, aber prüft, dass es eine zweckgerichtete Geschäftsführung gibt."

Zudem gehen gemeinnützige Organisationen mit wichtigen Informationen offen um. "Seriöse Organisationen veröffentlichen regelmäßige Tätigkeits- oder Jahresberichte", sagt Mälzer. Darin werden die Gremien, Finanzen und konkrete Projekte beschrieben. "Ich sollte nach dem Querlesen des Jahresberichts das Gefühl haben, dass ich die Organisation besser kenne, dass ich weiß, wie viel Geld sie einnimmt und wofür sie das Geld aufwendet", erklärt Wilke.

Besonders zu empfehlen sind Organisationen, die die Selbstverpflichtung der Initiative Transparente Zivilgesellschaften unterzeichneten. Sie stimmten damit zu, Grunddaten wie Satzung, Tätigkeitsbericht und Personalstruktur öffentlich zu machen. Mehr als 1.200 Organisationen bekennen sich zu der Initiative.

Auch die mehr als 60 Mitglieder des Deutschen Spendenrats verpflichten sich zu Transparenz. Nach der Prüfung durch Wirtschaftsprüfer können sie ein Spendenzertifikat erhalten.

3. Siegel als Orientierungshilfe

Orientierung bieten zudem Siegel. Besonders bekannt ist das Spendensiegel, das die DZI an seriöse Organisationen vergibt – derzeit tragen es rund 230. Voraussetzung dafür sind unter anderem funktionierende Planung und Kontrolle, eine zweckgerichtete, wirksame und sparsame Mittelverwendung sowie sachliche und wahre Werbung.

Zur Prüfung sind nur Organisationen zugelassen, die in ihren vergangenen zwei Geschäftsjahren pro Jahr mehr als 25.000 Euro eingenommen haben. Für die jährliche Prüfung muss die Organisation zahlen. Eine Initiative ist ohne diesen Spendensiegel aber nicht automatisch unseriös.

Auf der DZI-Homepage gibt es auch zu Spendensammlern ohne Siegel Informationen. Vor manchen warnt die Stiftung.

Projekte untersucht und zeichnet auch Phineo aus – eine Beratung für gesellschaftliches Engagement. Konkret geht es um bei diesem um das Potenzial von Projekten, wirkungsvoll zur Lösung eines konkreten Problems beizutragen. Rund 300 von 1.000 untersuchten Organisationen haben das Wirkt-Siegel verliehen bekommen.

4. Zweckbindung schränkt Organisation ein

Spendenorganisationen können mit einer Zweckbindung dazu verpflichtet werden, die Spenden für einen ganz bestimmten Zweck einzusetzen. Spender haben damit eine gewisse Kontrolle. Aber: "Zweckbindungen sind zumindest dann schwierig, wenn ein Zweck gegebenenfalls schnell erfüllt ist", erklärt Mälzer.

Zum Beispiel: Für die Behandlung eines Kindes mit seltener Krankheit gehen Spenden ein, doch die Krankenkasse kommt schließlich für die Kosten auf. In diesem Fall müssen die Gelder zurückgezahlt werden. "Selbst wenn bis dahin auch ein anderes Kind das Geld gebrauchen könnte", weiß Mälzer.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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