t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomeWirtschaft & FinanzenAktuelles

Feuer- und Verletzungsgefahr: An diesen Orten besonders vorsichtig böllern


Feuer- und Verletzungsgefahr
An diesen Orten besonders vorsichtig böllern

Von dpa
19.12.2019Lesedauer: 1 Min.
In manchen Stadtbereichen - etwa in historischen Stadtkernen - ist Feuerwerk aus guten Gründen ganz verboten.Vergrößern des BildesIn manchen Stadtbereichen - etwa in historischen Stadtkernen - ist Feuerwerk aus guten Gründen ganz verboten. (Quelle: Marijan Murat/dpa/dpa-tmn./dpa)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Bonn (dpa/tmn) - Weitläufige Felder und Wiesen am Ortsrand eignen sich gut für die Silvester-Böllerei. Aber Feuerwerksreste im Feld, könnten mit der Ernte im Tierfutter landen - und Nutztiere wie Kühe und Schafe schwer verletzen. Teils seien Operationen nötig, um diese zu entfernen, berichtet der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV). Daher sollten alle Überbleibsel vom Jahreswechsel wieder mitgenommen werden.

Abgebrannte Feuerwerkskörper, Mehrschussbatterien und Böller kommen in den Restmüll. Auch Pappröhren, in denen die Feuerwerkskörper verarbeitet wurden, oder Mehrschussbatterien aus Pappe sollten nicht abgetrennt und ins Altpapier gegeben werden, sondern in den Restmüll. Denn durch das Abfeuern der Silvesterknaller werden die Pappen mit chemischen Rückständen verschmutzt.

Feuerwerk gefährdet alte Bausubstanz

Auch in der Nähe alter Fachwerkhäusern ist kein guter Ort für Feuerwerkskörper. Laut Tüv Rheinland droht hier erhöhte Brandgefahr. In vielen historischen Stadtkernen gilt an Silvester und Neujahr ohnehin Knallverbot.

Überall aber gilt: In unmittelbarer Nähe von besonders brandempfindlichen Anlagen oder Gebäuden sind Raketen und Böller tabu. Dazu gehören Fachwerkhäuser, erklärt der Tüv Rheinland. Das gilt auch nah an Kirchen, Krankenhäusern, sowie Kinder- und Altersheimen.

Was als "unmittelbar in der Nähe" gilt, entscheiden nach Angaben des Bundesinnenministeriums Behörden anhand der örtlichen Gegebenheiten. Außerhalb davon gilt: Wer klassische Raketen und Böller der Kategorie F2 zündet, sollte aus Sicherheitsgründen einen Abstand von acht Metern zu Menschen, Tieren und Gebäuden einhalten, so der Tüv Rheinland.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website