t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomeWirtschaft & FinanzenAktuelles

Hinterbliebenenrente: Auch volljähriger Waise kann Geld erhalten


Hinterbliebenenrente
Auch volljähriger Waise kann Geld erhalten

Von dpa
18.03.2020Lesedauer: 1 Min.
Waisen können bis zum 27.Vergrößern des BildesWaisen können bis zum 27. Lebensjahr Hinterbliebenenrente beziehen. Unter bestimmten Bedingungen. (Quelle: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa./dpa)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Berlin (dpa/tmn) - Wenn ein oder beide Elternteile gestorben sind, erhalten Kinder grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag eine monatliche Waisenrente. Diesen Anspruch haben sie gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung.

Aber auch wenn sie volljährig sind, können sie unter bestimmten Umständen die Hinterbliebenenrente bekommen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin.

Das gilt wenn sie noch eine Schul- oder Berufsausbildung absolvieren, sich zum Beispiel für ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr entscheiden oder sich im Bundesfreiwilligendienst engagieren.

Die Waisenrente zahlt die Rentenversicherung maximal bis zum vollendeten 27. Lebensjahr. Die Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, etwa zwischen Abitur und Studium, darf höchstens vier Kalendermonate betragen.

Dauert der Übergang länger, fällt die Waisenrente zwischenzeitlich weg. Sie wird erst dann wieder gezahlt, wenn der neue Ausbildungsabschnitt beginnt.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website