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Rentenerhöhung 2020: Diese Kosten können Ruheständler absetzen


Rentenerhöhung 2020
Diese Kosten können Ruheständler absetzen

Von dpa
Aktualisiert am 11.07.2020Lesedauer: 1 Min.
Durch die neue Rentenerhöhung müssen manche Rentner nun eine Steuererklärung einreichen.Vergrößern des BildesDurch die neue Rentenerhöhung müssen manche Rentner nun eine Steuererklärung einreichen. (Quelle: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa-tmn./dpa)
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Rentner können sich seit Anfang Juli über mehr Geld freuen: Die Renten wurden um 4,2 Prozent im Osten und 3,45 Prozent im Westen erhöht. Das Plus hat allerdings auch Nebenwirkungen.

Jede Rentenerhöhung wird zum steuerpflichtigen Rentenanteil hinzugerechnet. Dadurch übersteigen bei vielen Ruheständlern die steuerpflichtigen Rentenzahlungen den Grundfreibetrag: Sie werden wieder steuerpflichtig. In diesem Fall muss dann eine Steuererklärung eingereicht werden, erklärt die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer.

Ruheständler können aber viele Ausgaben steuermindernd geltend machen. In Betracht kommen zum Beispiel außergewöhnliche Belastungen. Dazu zählen etwa Ausgaben, die durch Krankheit, eine Behinderung oder die Pflege entstehen. Was bei Steuererklärungen von Rentnern genau beachtet werden muss, lesen Sie hier.

Konkret können Zuzahlungen zu Medikamenten, Ausgaben für Hilfsmittel, Physiotherapien, Kosten für vom Arzt verordnete Kuren, Rehabilitationsmaßnahmen oder auch für die Brille steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings müssen außergewöhnliche Belastungen eine Grenze übersteigen, um sich steuerlich auszuwirken. Diese zumutbare Belastung ist abhängig von der Höhe der Einkünfte.

Haushaltshilfe macht sich bezahlt

Wer im Haushalt Helfer beschäftigt, kann auch diese Ausgaben geltend machen. Musste zum Beispiel ein Handwerker für Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten kommen, senken diese Handwerkerleistungen die Steuer. Das gilt auch für die haushaltsnahen Dienstleistungen, die zum Beispiel eine Haushaltshilfe oder ein Gärtner durchführt.

Die Rechnung muss per Überweisung bezahlt werden. Absetzen kann man 20 Prozent der Lohn- und Fahrtkosten, nicht aber Kosten für Material. Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen wirken sich maximal 4.000 Euro steuermindernd aus, bei den Handwerkerleistungen sind es höchstens 1.200 Euro.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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