t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomeWirtschaft & FinanzenAktuelles

PC-Kurse selbst bezahlt: Finanzamt an den Kosten für Computer-Schulungen beteiligen


PC-Kurse selbst bezahlt
Finanzamt an den Kosten für Computer-Schulungen beteiligen

Von dpa
13.07.2020Lesedauer: 1 Min.
Wer seine Computerkenntnisse auf eigene Kosten in einer Schulung erweitert hat, kann die Ausgaben für die Fortbildung steuerlich absetzen.Vergrößern des BildesWer seine Computerkenntnisse auf eigene Kosten in einer Schulung erweitert hat, kann die Ausgaben für die Fortbildung steuerlich absetzen. (Quelle: Andrea Warnecke/dpa-tmn./dpa)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Berlin (dpa/tmn) - Online-Konferenzen, digitale Präsentationen oder neue Software auf dem Arbeitsrechner: Die Corona-Krise hat in manchen Berufen der Digitalisierung einen Schub gegeben.

Haben Arbeitnehmer aus diesem Grund Computerkurse oder Software-Schulungen wahrgenommen, können sie die Kosten in voller Höhe als Werbungskosten steuerlich absetzen. Darauf macht der Digitalverband Bitkom aufmerksam.

Voraussetzung ist, dass der Kurs mit der beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang steht und die erworbenen Kenntnisse im Beruf eingesetzt werden. Das muss der Kursteilnehmer nachweisen. Wichtig für den Nachweis gegenüber dem Finanzamt ist eine Teilnahmebescheinigung für den Kurs. Noch besser ist laut Bitkom eine Erklärung des Arbeitgebers, die den beruflichen Anlass der Schulung deutlich macht.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website