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Plus für Familien: Wer Anspruch auf Kinderzuschlag hat


Plus für Familien
Wer Anspruch auf Kinderzuschlag hat

Von dpa
15.07.2020Lesedauer: 3 Min.
Bei manchen Familien ist das Geld knapp.Vergrößern des BildesBei manchen Familien ist das Geld knapp. Der Kinderzuschlag soll hier helfen. (Quelle: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa-tmn./dpa)
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Nürnberg (dpa/tmn) - Ein monatliches Einkommen ist da. Für einen selbst reicht es, aber für die gesamte Familie ist das Geld zu knapp.

Für Eltern oder Erziehungsberechtigte, die in einer solchen Situation sind, gibt es die Möglichkeit, einenKinderzuschlagbei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen.

Der Zuschlag steht Familien mit kleinem Einkommen als Unterstützung zu - zusätzlich zum Kindergeld. "Der Kinderzuschlag liegt bei maximal 185 Euro pro Monat und Kind", sagt Ute Baum von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Zusammen mit dem Kindergeld soll das zusätzliche Geld den Bedarf eines Kindes decken. In den Monaten Januar bis Mai 2020 betrug der Kinderzuschlag laut Bundesfamilienministerium im Schnitt 140 Euro pro Kind und pro Monat. Antworten auf wichtige Fragen:

Wer bekommt einen Kinderzuschlag?

Das hängt von mehreren Faktoren ab. "Ob und in welcher Höhe der Kinderzuschlag gezahlt wird, wird für jede Familie individuell berechnet", erklärt ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums.

Wobei es nicht nur auf das Einkommen ankommt: Faktoren wie Wohnkosten, die Größe der Familie und das Alter der Kinder spielen ebenso eine Rolle wie verwertbares Vermögen. "Unter letzteres fällt alles, was man zu Geld machen kann, aber zum Beispiel nicht selbst genutztes Wohneigentum", so Baum.

Als kleines Einkommen gilt nach Angaben des Bundesfamilienministeriums ein Einkommen von rund 1600 bis etwa 3300 Euro bei einer Paarfamilie mit zwei Kindern (sechs und acht Jahre alt) und Wohnkosten von 700 Euro.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Das Kind oder die Kinder müssen unter 25 Jahre alt sein und im Haushalt der Eltern oder des Erziehungsberechtigten leben. Die Eltern beziehen Kindergeld und müssen ein monatliches Bruttoeinkommen von mindestens 900 Euro oder als Alleinerziehende in Höhe von mindestens 600 Euro haben. Eine weitere Voraussetzung: Der Antragsteller hätte mit dem Kinderzuschlag genug Einkommen, um den Unterhalt für sich und seine Familie decken zu können.

Wie lange wird die Leistung gewährt?

Normalerweise für sechs Monate. "Danach muss die Leistung neu beantragt werden", erklärt Baum. Für den Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020 gilt coronabedingt ein sogenannter Notfall-Kinderzuschlag: Danach erhalten Eltern, die den Kinderzuschlag beziehen und den Höchstsatz von monatlich 185 Euro erhalten, eine automatische Verlängerung der Leistung um weitere sechs Monate. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen und keine neuen Nachweise vorlegen.

Was gilt in Corona-Krisenzeiten sonst noch in Sachen Kinderzuschlag?

Bei Anträgen, die zwischen dem 1. April und dem 30. September 2020 gestellt werden, wird das Einkommen der Eltern oder Erziehungsberechtigten nicht anhand der letzten sechs Monate, sondern nur auf Basis des letzten Monats vor Antragstellung geprüft. Für Anträge im August ist also das Einkommen von Juli relevant, für Anträge im September das Einkommen von August. Zudem müssen Eltern oder Erziehungsberechtigte keine Angaben mehr zum Vermögen machen, sofern sie kein erhebliches Vermögen haben. "Erhebliches Vermögen ist ein Vermögen ab 90 000 Euro aufwärts", erläutert Baum.

Welche Leistungen gibt es für einkommensschwache Familien noch?

Es gibt beispielsweise Wohngeld oder Leistungen für Bildung und Teilhabe. Familien mit kleinem Einkommen können etwa Zuschüsse für Nachhilfe, Schulausflüge, Mittagessen und Fahrtkosten ihrer Kinder beantragen. Außerdem kann eine Pauschale in Höhe von 150 Euro beantragt werden, um mit dem Geld den persönlichen Schulbedarf eines Kindes - etwa Ranzen, Taschenrechner oder Sportzeug - zu finanzieren.

Geht das Kind einer einkommensschwachen Familie in eine Kindertagesstätte, können Eltern oder Erziehungsberechtigte beantragen, von den Kita-Gebühren befreit zu werden.

"Viele Familien mit kleinem Einkommen kennen die verschiedenen Extras und Zuschüsse nicht, die ihnen der Staat bietet", sagt Baum. Sie ermuntert Betroffene deshalb, die Videoberatung zu nutzen oder sich an die Familienkasse der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit zu wenden.

Familien können aber auch vom heimischen PC aus einfach prüfen, ob für sie der Kinderzuschlag in Betracht kommt - das geht mit dem sogenanntenKiZ-Lotsender Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Stellt sich dabei heraus, dass ein Anspruch sehr wahrscheinlich besteht, können Eltern den Kinderzuschlag digital bei der Familienkasse beantragen - schnell und unbürokratisch.

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