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Rürup-Rente kündigen: Was Sie beachten sollten

po (CF)

Aktualisiert am 09.10.2012Lesedauer: 2 Min.
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Die schriftliche Kündigung muss rechtzeitig eingereicht werdenVergrößern des Bildes
Die schriftliche Kündigung muss rechtzeitig eingereicht werden (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Wer seine Rürup-Rente kündigen möchte, sollte beachten, dass eine Kündigung allenfalls bis zu 30 Tage nach Vertragsabschluss möglich ist. Sollten Sie in eine finanzielle Notlage geraten und wollen sich Ihr Kapital sofort auszahlen lassen, ist eine Auszahlung des Kapitals hingegen nicht möglich. Sie können lediglich die Zahlung der Beiträge aussetzen. Grund hierfür sind die vom Staat gewährten steuerlichen Vorteile.

Rürup-Rente kündigen: Nur im Ausnahmefall möglich

Wenn Sie sich für diese Form der staatlich geförderten Rente entscheiden, sollten Sie beachten, dass Sie damit in der Regel eine Entscheidung fürs Leben treffen. Wer die Rürup-Rente kündigen will, hat dazu nur direkt nach Vertragsabschluss die Möglichkeit. Maximal 30 Tage nach Vertragsabschluss müssen Sie eine schriftliche Kündigung einreichen – eine Angabe von Gründen ist nicht notwendig. Innerhalb eines weiteren Jahres können Sie nur dann Ihre Rürup-Rente kündigen, wenn Ihnen Ihr Versicherer wichtige Informationen vor Vertragsabschluss vorenthalten hat.

Staatlich gefördert und praktisch unkündbar

Abgesehen von den genannten Ausnahmen ist eine Kündigung der Rürup-Rente im Vergleich zu anderen Formen der privaten Altersvorsorge nicht möglich. Der Grund hierfür ist die staatliche Förderung, die Ihnen vor allem in Form von deutlichen Steuervorteilen gewährt wird. So können Sie die Beiträge zur Rürup-Rente jedes Jahr als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

Jährlich steigt der entsprechende Freibetrag zusätzlich um zwei Prozent. Die gewährten steuerlichen Vorteile schließen im Gegenzug eine vorzeitige Auszahlung des Kapitals aus. Beachten Sie deshalb, dass Sie sich die Rürup-Rente frühestens ab dem 60. Lebensjahr auszahlen lassen können – und dann auch nur in monatlichen Beträgen, nicht jedoch als einmalige Ausschüttung.

Bei finanziellen Engpässen: Rürup-Rente beitragsfrei stellen

Es ist also selbst bei finanziellen Engpässen nicht möglich, sich das angesparte Kapital der Rürup-Rente auszahlen zu lassen. Allerdings besteht die Möglichkeit, mit der Zahlung der Beiträge auszusetzen: Sie können die Rürup-Rente vorübergehend oder auch langfristig beitragsfrei stellen. Beachten Sie jedoch, dass die im Alter ausgezahlte Rürup-Rente in diesem Fall deutlich niedriger ausfallen kann. Unter bestimmten Umständen kann es sich deshalb lohnen, die verpassten Beiträge in finanziell besseren Zeiten nachzuzahlen.

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