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Steuererklärung: Krankenkassen-Zusatzbeitrag nicht vergessen


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Steuererklärung: Krankenkassen-Zusatzbeitrag nicht vergessen

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Aktualisiert am 27.02.2012Lesedauer: 1 Min.
Die Zusatzbeiträge der Krankenkassen sind steuerlich absetzbarVergrößern des BildesDie Zusatzbeiträge der Krankenkassen sind steuerlich absetzbar (Quelle: imago-images-bilder)
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Krankenkassenbeiträge sind als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar. Aber nicht nur der lohnabhängige Beitrag, sondern auch ein eventueller Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird vom Finanzamt anerkannt. Das sagte Anita Käding vom Bund der Steuerzahler (BdSt) in Berlin. "Diesen Beitrag kann man schnell vergessen, da er nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung, die man vom Arbeitgeber erhält, vermerkt ist."

Krankenversicherte sollten sich an ihre Krankenkassen wenden. Diese stellt über den Zusatzbeitrag eine gesonderte Bescheinigung für die Einkommensteuererklärung aus.

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Zusatzbeiträge wieder abgeschafft

Zwar haben die letzten Krankenkassen den Zusatzbeitrag in diesem Jahr wieder abgeschafft oder schaffen ihn bis zum Frühjahr ab. Dennoch mussten viele gesetzlich Krankenversicherte ihn teilweise seit 2009 zahlen, wenn sie nicht zu einer der zahlreichen Kassen wechseln wollten, die ihn nicht verlangten.

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