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Roller-Versicherung: Sicher fahren mit dem Zweirad


Kfz-Versicherung
Was Sie zu Ihrer Roller-Versicherung wissen müssen

hk (TP)

07.02.2014Lesedauer: 2 Min.
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Verschiedene Roller erfordern verschiedene Versicherungen. Die Haftpflichtversicherung ist für alle unerlässlich, doch was ist ein Versicherungskennzeichen? Was ist der Unterschied zwischen Klein- und Leichtkraftrollern? Und wofür sind Teil- und Vollkasko in einer Roller-Versicherung gut?

Vorschriften für Rollerfahrer

Wer auf deutschen Straßen mit dem Motorroller unterwegs ist, braucht mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die im Falle eines Unfalls für den Schaden Dritter aufkommt. Das Gesetz schreibt für Kleinkraftroller bis 50 ccm Hubraum und einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h lediglich ein Versicherungskennzeichen vor, das Sie direkt bei der Versicherungsgesellschaft erwerben können.

Die Gültigkeit und Farbe Ihres Kennzeichens richtet sich nach dem Versicherungsjahr: Ihre Roller-Versicherung endet generell am 28. Februar und muss für das nächste Jahr neu abgeschlossen werden. Typklasse und Schadensfreiheitsrabatt, die die Höhe Ihres Beitrags bei anderen Kfz-Versicherungen bestimmen, werden bei dieser Art der Roller Versicherung nicht berücksichtigt. Durch die Betriebserlaubnis und das neue Kennzeichen ist der Kleinkraftroller automatisch für den Straßenverkehr zugelassen.

Sicher fahren mit dem Roller – Versicherung und Typ

Anders sieht es bei Leichtkraftrollern bis 125 ccm Hubraum aus, die schneller als 100 km/h fahren können: Für die Zulassung brauchen Sie ein amtliches Kennzeichen und eine Motorradversicherung. Neben der geforderten Haftpflicht haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, eine Teil- oder Vollkaskoversicherung für Ihr Fahrzeug abzuschließen. Die Teilkasko sichert Sie in der Regel gegen Diebstahl und Schäden durch bestimmte Wetterbedingungen ab. Einen höheren finanziellen Beitrag zahlen Sie mit einer Vollkaskoversicherung, die auch selbst verschuldete Schäden und mutwillige Zerstörung durch Dritte abdeckt.

Prüfen Sie das Angebot für Ihre Roller-Versicherung

Bei der Auswahl eines geeigneten Angebots für Ihre Roller-Versicherung vergleichen Sie die Preise am besten online von zu Hause aus. Die Beiträge richten sich bei vielen Versicherungsanbietern nach unterschiedlichen Merkmalen wie dem Alter des Fahrers. Einen Rollerführerschein der Klasse AM und A1 kann man in Deutschland schon im Alter von 16 Jahren machen. Um eine Roller-Versicherung abzuschließen, muss der Halter die Volljährigkeit allerdings erreicht haben.

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