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Umsatzsteuer einfach erklärt: Wie hoch ist sie?


Pflicht oder befreit?
Wann Sie Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen müssen

  • Christine Holthoff
Von Christine Holthoff

Aktualisiert am 16.03.2022Lesedauer: 4 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

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Selbstständiger füllt Steuererklärung aus (Symbolbild): Wer selbstständig arbeitet, muss für die Einkünfte Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen.Vergrößern des Bildes
Selbstständiger füllt Steuererklärung aus (Symbolbild): Wer selbstständig arbeitet, muss für die Einkünfte Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. (Quelle: Andrea Warnecke/dpa-tmn-bilder)

Kaum eine Steuer ist in Deutschland so präsent wie die Umsatzsteuer. Als Verbraucher begegnen Sie ihr fast täglich. Doch ist sie auch bei der Steuererklärung für Sie relevant?

Manchmal ist es kurios: Kaufen Sie im Supermarkt Möhren, Kiwis, Bananen und Spinat, werden darauf nur 7 Prozent Steuern fällig. Kaufen Sie das gleiche Obst und Gemüse hingegen in Form von Saft, zahlen Sie 19 Prozent drauf.

Grund dafür sind zwei unterschiedliche Sätze bei der Umsatzsteuer. Doch wann gilt der eine, wann der andere? Was ist die Umsatzsteuer überhaupt? Und wie unterscheidet sie sich von der Mehrwertsteuer? Unser Ratgeber gibt Ihnen den Überblick.

Was ist die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer ist eine sogenannte Verkehrssteuer, die auf Produkte und Dienstleistungen anfällt. Ihr unterliegen Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler, gezahlt wird sie aber von deren Kunden. Die Umsatzsteuer ist damit auch eine Endverbrauchersteuer.

Die Unternehmen sind verpflichtet, den Käufern und Konsumenten die Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Anschließend führen sie die eingenommene Steuer an das Finanzamt ab.

So funktioniert der Vorsteuerabzug

Zahlen Unternehmer selbst Umsatzsteuer, etwa an einen Lieferanten, können sie diese als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass sie die erhaltene Lieferung oder Leistung für unternehmerische Zwecke einsetzen.

Dieser sogenannte Vorsteuerabzug führt dazu, dass den Firmen die selbst gezahlte Umsatzsteuer erstattet wird. Die Steuer wird für sie damit zu einem durchlaufenden Posten, der sie nicht belastet. Dafür müssen Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen.

Erleichterung für Neugründer

Umsatzsteuervoranmeldungen müssen nach § 18 Abs. 2 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) grundsätzlich vierteljährlich abgegeben werden. Für Neugründer galt bis vor kurzem eine strengere Regelung: Sie mussten ihre Voranmeldungen im laufenden und folgenden Kalenderjahr monatlich einreichen.

Diese monatliche Abgabepflicht ist jedoch seit dem 1. Januar 2021 und noch bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt. Damit will der Staat Existenzgründer entlasten.

Gut zu wissen: Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige können die Umsatzsteuererklärung nur noch digital über das elektronische Finanzamt "Elster" abgeben. Dazu müssen Sie sich zuvor einmalig registrieren.

Wie hoch ist die gesetzliche Umsatzsteuer?

Bei der Umsatzsteuer gibt es in Deutschland zwei Steuersätze: den Regelsteuersatz von 19 Prozent und den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent. Die Prozentsätze werden auf das Nettoentgelt für Waren und Dienstleistungen aufgeschlagen.

Laut § 12 UStG gilt der Regelsteuersatz für jeden steuerpflichtigen Nettoumsatz – es sei denn, er wurde mit einem Produkt oder einer Dienstleistung erzielt, die zum Grundbedarf zählen. Dann greift der ermäßigte Steuersatz. Lesen Sie hier mehr dazu, für welche Produkte welcher Steuersatz greift.

Gut zu wissen: In der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung die Steuersätze mit der Einführung des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes zeitweise auf 16 Prozent (Regelsatz) und 5 Prozent (ermäßigt) gesenkt. Die Verbraucher sollten dadurch zu mehr Konsum verleitet werden.

Wie berechnet man die Umsatzsteuer?

Umsatzsteuerpflichtige Selbstständige und Unternehmer sollten wissen, wie sie die Höhe der Mehrwertsteuer berechnen. Schließlich müssen sie diese auf ihren Rechnungen ausweisen.

Die Formel dafür lautet:

Nettopreis + MwSt = Bruttopreis

  • Beispiel: Der freiberufliche Journalist Jonas schreibt einen Artikel, dessen Wert er mit 200 Euro beziffert. Verkauft er ihn an ein Magazin, muss er noch den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent draufschlagen. Das macht 14 Euro mehr, sodass er dem Verlag brutto 214 Euro in Rechnung stellt.

Wann wird man umsatzsteuerpflichtig?

Umsatzsteuerpflichtig werden Sie, wenn Sie unternehmerisch tätig sind. Als Unternehmer im Sinne des Gesetzes gelten Personen, die eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit selbstständig ausüben, um damit nachhaltig Einnahmen zu erzielen.

Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie die Tätigkeit regelmäßig oder nur gelegentlich ausüben. Auch ist es für die Umsatzsteuerpflicht unerheblich, ob Sie Gewinn erzielen. Unternehmer sind Sie zudem bereits dann, wenn Sie sich noch auf Ihre Tätigkeit vorbereiten.

  • Beispiel: Nehmen wir an, Sie wollen sich mit dem Nähen von Kinderkleidung selbstständig machen. Dafür schaffen Sie sich eine neue Nähmaschine im Wert von 700 Euro zuzüglich 133 Euro Umsatzsteuer an. Da Sie bereits zum Zeitpunkt des Einkaufs als Unternehmer angesehen werden, können Sie die 133 Euro als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen.

Ausnahme für Kleinunternehmer

Liegt Ihr steuerpflichtiger Jahresumsatz im Gründungsjahr voraussichtlich unter 22.000 Euro, gelten Sie für dieses Jahr als Kleinunternehmer und können sich auf Antrag von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Damit geben Sie aber die Möglichkeit auf, vom Vorsteuerabzug Gebrauch zu machen.

Sollten Sie diese Grenze trotz Ihrer seriösen Prognose überschreiten, bleiben Sie für das Gründungsjahr trotzdem von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Im folgenden Kalenderjahr unterliegen Sie jedoch der Regelbesteuerung. Das gilt auch dann, wenn Ihr Umsatz im zweiten Jahr unter 22.000 Euro bleibt.

Traf Ihre Prognose zu und Sie erzielten im Gründungsjahr weniger als 22.000 Euro Umsatz, bleibt Ihnen die Kleinunternehmer-Regelung erhalten, solange Sie für das zweite Jahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwarten.

Sobald Sie eine dieser Grenzen reißen – entweder indem Sie im vorangegangen Jahr mehr eingenommen haben als 22.000 Euro oder im neuen Jahr mehr Umsatz als 50.000 Euro erwarten – unterliegen Sie der Regelbesteuerung.

Gut zu wissen: Verzichten Sie auf das Kleinunternehmerprivileg, sind Sie für fünf Jahre an die Regelbesteuerung gebunden.

Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer wird umgangssprachlich auch als Mehrwertsteuer bezeichnet. Ganz korrekt ist das aber nicht.

Die Mehrwertsteuer ist eine Steuer auf den Mehrwert, den Unternehmen schaffen, indem sie Produkte herstellen oder Dienstleistungen anbieten. Die Firmen schlagen sie auf ihre Waren und Dienstleistungen auf und reichen sie so an die Verbraucher weiter. Bis hierhin entspricht die Mehrwertsteuer der Umsatzsteuer. Doch es geht noch weiter.

Denn nun kommt noch der Vorsteuerabzug ins Spiel (siehe oben), der dafür sorgt, dass Unternehmer die Mehrwertsteuer, die sie selbst zum Beispiel an Lieferanten zahlen, mit der von ihren Kunden kassierten Mehrwertsteuer verrechnen dürfen.

Feiner Unterschied zwischen Umsatz- und Mehrwertsteuer

So wird verhindert, dass die Mehrwertsteuer jene Unternehmen belastet, die ein Produkt weiterverarbeiten und dadurch im Vergleich zur vorherigen Fertigungsstufe aufwerten. Außerdem wird der Preis des Endprodukts nicht unverhältnismäßig hoch, weil die Mehrwertsteuer nur so weit steigt, wie es auch dem tatsächlichen Mehrwert innerhalb der Wertschöpfungskette entspricht.

Bei der Umsatzsteuer hingegen geschieht genau das nicht. Um sie zu berechnen, wird der komplette Umsatz jeder Handels- oder Produktionsstufe herangezogen, so dass sie sich bei einer langen Wertschöpfungskette vervielfacht.

Verwendete Quellen
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