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Lohnsteuerausgleich: Rückerstattung für abhängig Beschäftigte


Entlastung durch das Finanzamt über den Lohnsteuerausgleich

aa (TP)

Aktualisiert am 20.03.2014Lesedauer: 2 Min.
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Sie gehören zu den abhängig Beschäftigten? Dann zahlen Sie Monat für Monat mit einem Teil Ihres Einkommens Steuern und Sozialabgaben. Mit der Abgabe einer Einkommensteuererklärung bei Ihrer zuständigen Finanzbehörde lässt sich berechnen, ob Sie möglicherweise mit einer Rückerstattung über den Lohnsteuerausgleich rechnen können.

Lohnsteuer: unterschiedliche Faktoren nehmen Einfluss

Grundsätzlich gilt, dass die Lohnsteuer von unterschiedlichen Kriterien abhängig ist. An erster Stelle steht das Bruttoeinkommen, gefolgt vom Familienstand wie auch der Anzahl der Kinder. Lassen Sie sich für die Entlastung Ihrer Steuerschuld einen Freibetrag eintragen, sind Sie gleichzeitig verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. In den meisten Fällen können Arbeitnehmer mit einem Lohnsteuerausgleich rechnen, der ihre individuelle Belastung reduziert.

Setzen Sie in Ihrer Steuererklärung auch Kosten für eine außergewöhnliche Belastung ein. Jedoch sieht der Gesetzgeber eine zumutbare Belastungsgrenze vor, die von Ihrer individuellen Lebenslage und Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit abhängig ist. Übersteigen die Belastungen diese Grenze nicht, steht Ihnen über den Lohnsteuerausgleich keine Anrechnung der Kosten zu. Außergewöhnliche Belastungen durch Ihre Lebensführung oder Pflegekosten eines Familienmitglieds wirken sich unter Umständen kostensenkend auf Ihre Steuerschuld aus. Verbunden damit sind jedoch entsprechende Nachweise oder ärztliche Atteste.

Lohnsteuerausgleich: Chance auf eine Rückerstattung

Möchten Sie Ihre tatsächliche Steuerlast berechnen, haben Sie die Möglichkeit, die Kosten beim Finanzamt für einen Lohnsteuerausgleich geltend zu machen. Schließlich sind Sie dafür das ganze Jahr über in Vorkasse gegangen. Fahrtkosten strapazieren heute aufgrund der steigenden Energiekosten auch Ihr Budget. Je größer die Entfernung zum Arbeitsplatz ist, desto höher ist der Betrag, den Sie beim Lohnsteuerausgleich berücksichtigen dürfen. Nicht selten übersteigt diese Summe die vom Staat bewilligte Pauschale.

Grundsätzlich lassen sich bis zu 4.500 Euro jährlich für Fahrten zur Arbeit ansetzen, wobei eine Pauschale in Höhe von 30 Cent pro Kilometer in Unabhängigkeit vom genutzten Verkehrsmittel gezahlt wird. Verschenken Sie kein Geld an Vater Staat und nutzen Sie die Fristen, die Ihr Finanzamt für einen Lohnsteuerausgleich setzt.

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