t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomeWirtschaft & FinanzenAktuelles

Energiesteuer – eine Verbrauchssteuer


Steuererklärung
Die Energiesteuer als bundesgesetzlich geregelte Verbrauchssteuer

so (TP)

Aktualisiert am 09.04.2014Lesedauer: 2 Min.
Nachrichten
Wir sind t-online

Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.

Die Energiesteuer wird auf fossile Energieträger erhoben und ist im Energiesteuergesetz festgelegt. Die Steuer muss von den Herstellern und Händlern von Energie bezahlt werden; sie wird mit dem Energiepreis an Sie als Verbraucher weitergegeben.

Energiesteuer und die Grundlagen

Die Energiesteuer ist eine Steuer, die auf alle fossilen Energieträger erhoben wird. Dazu gehören Kohle, Erdgas, Erdöl, Flüssiggas, Schmieröle, aber auch Biogas und Bioethanol. Bis zum 14. Juli 2006 wurde lediglich eine Mineralölsteuer erhoben und im Mineralölsteuergesetz definiert.

Am 15. Juli 2006 trat das Energiesteuergesetz in Kraft, nach dem die Energiesteuer auch für weitere Energieträger erhoben wird. Dieses neue Gesetz wurde aufgrund der neuen europäischen Energiesteuerrichtlinien notwendig.

Steuersätze in der Energiesteuer

Die Höhe der Steuern, die für fossile Energieträger zu zahlen sind, ist im Energiesteuergesetz festgeschrieben. Der reguläre Satz der Energiesteuer beträgt pro Kilowattstunde 3,18 Cent. Der reduzierte Energiesteuersatz macht 1,39 Cent pro Kilowattstunde aus. Für Energieträger, die für die Heizung genutzt werden, beträgt der Steuersatz 0,55 Cent pro Kilowattstunde.

Die Energiesteuer als indirekte Steuer

Die Energiesteuer ist eine indirekte Steuer und eine bundesrechtlich geregelte Verbrauchssteuer. Die Verwendung von Kraft- und Heizstoffen wird im gesamten Bundesgebiet, mit Ausnahme der Insel Helgoland und dem Gebiet von Büsingen am Hochrhein, besteuert. Die Zollverwaltung ist für die Verwaltung dieser Steuer zuständig. Die Steuereinnahmen kommen dem Bund zu.

Die Energiesteuer fällt an, wenn die Energieerzeugnisse den Hersteller oder den Großhandel verlassen. Zur Zahlung der Steuer ist der Inhaber des Steuerlagers verpflichtet. Gemeint ist damit der Hersteller oder der Großhändler von Energie. Die Steuer wird nicht für Flugbenzin und für Kerosin erhoben.

Die Energiesteuer für den Verbraucher

Für Sie als Verbraucher fällt die Energiesteuer nur indirekt an. Der Händler von Energie gibt diese Steuer mit seinen Preisen an Sie weiter. Mit dem Preis für die Energieträger, den Sie zu zahlen haben, wird die Steuer abgedeckt.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website