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Reichensteuer: Wer muss sie bezahlen?


Steuererklärung
Was ist eine Reichensteuer?

ss (TP)

Aktualisiert am 24.04.2014Lesedauer: 2 Min.
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Die Reichensteuer ist ein Begriff, der seit Jahren immer wieder in den Medien kursiert. Doch was sich hinter diesem Ausdruck verbirgt, weiß kaum jemand. Sie wird gerne mit der Vermögenssteuer in Verbindung gebracht, hat damit aber grundsätzlich nichts zu tun. Hier klären wir Sie zum Thema Reichensteuer auf.

Was ist die Reichensteuer?

Der Begriff Reichensteuer entstand nach der Bundestagswahl im Jahr 2005, als in der Öffentlichkeit eine Reform des Steuerrechts diskutiert wurde. Schließlich wurde die Reichensteuer 2007 eingeführt. Es handelt sich bei der Reichensteuer jedoch um keine eigene Steuer. Stattdessen wurde die Reichensteuer in Form einer Erhöhung der Einkommenssteuer für höhere Einkommen durchgesetzt.

Die Reichensteuer müssen ledige Arbeitnehmer ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mindestens 250.731 Euro zahlen. Der Spitzensteuersatz wurde für diese Personengruppe auf einen Wert von 45 Prozent erhöht.

Eine Steuer in der Diskussion

Die Reichensteuer ist bis heute nicht unumstritten. Kritisiert wird vor allem, dass diese Steuer lediglich aus symbolischen Gründen eingeführt wurde und keinen nachhaltigen Effekt bringe. Der damalige Präsident des Steuerzahlerbundes sah in der Einführung der Reichensteuer sogar verfassungsrechtliche Probleme.

Reichensteuer contra Vermögenssteuer?

Grundsätzlich gab es mit der Vermögensteuer in Deutschland bis 1996 ohnehin eine Form der Vermögensteuer. Es handelte sich dabei um eine sogenannte Substanzsteuer. Diese wurde nach dem Nettovermögen des Steuerpflichtigen berechnet. Der Grund für die Abschaffung dieser Steuer war unter anderem ein wichtiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1995. Dieses hatte entschieden, dass eine unterschiedliche Besteuerung von Vermögen durch die Vermögensteuer unvereinbar mit dem im Grundgesetzlich verankerten Gleichheitsgrundsatz sei.

Deshalb wurde die Vermögensteuer ab 1997 nicht mehr erhoben, obwohl das Gesetz nach wie vor Gültigkeit besitzt. Die Tradition, vermögende Bürger zu besteuern, reicht bis in die Antike zurück. Bis ins ausgehende Mittelalter hinein war die Besteuerung von Vermögen und Grundbesitz die wichtigste Einnahmequelle des Staates. Indirekte Steuern und die Steuer auf Einkommen kamen erst mit Beginn der Neuzeit auf.

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