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Steuerpflicht – wer zur Steuerzahlung verpflichtet ist


Steuererklärung
Steuerpflicht: Wer muss in Deutschland Steuern zahlen?

so (TP)

Aktualisiert am 17.04.2014Lesedauer: 2 Min.
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Jeder Bürger in Deutschland ist steuerpflichtig. Bei der Steuerpflicht spielt es keine Rolle, ob Sie selbstständig, Arbeitnehmer, arbeitslos oder Rentner sind. Im täglichen Leben zahlen Sie Steuern. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung können Sie die Steuern geltend machen. Lesen Sie hier mehr zum Thema Steuerpflicht.

Steuerpflicht – die Pflicht eines jeden Bürgers

Die Steuerpflicht ist die Pflicht des Bürgers in Deutschland. Sie zahlen als Privatperson und als Unternehmer die verschiedensten Steuern. Während Privatpersonen im Arbeitnehmerverhältnis die Lohnsteuer zahlen, müssen Unternehmer die Körperschaftssteuer zahlen. Hinzu kommen noch weitere Steuern wie beispielsweise

  • Energiesteuer
  • Sektsteuer
  • Vergnügungssteuer
  • Hundesteuer
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Ob Sie diese Steuern zahlen müssen, hängt von Ihrer Lebensweise, Ihren persönlichen Verhältnissen und dem Bundesland ab.

Steuervergünstigungen nutzen

Jeder Bürger und jedes Unternehmen unterstehen in Deutschland der Steuerpflicht. Sie zahlen Steuern, können aber auch Steuern sparen. In jedem Jahr geben Sie eine Einkommensteuererklärung ab.

Als Privatperson erklären Sie die Abzüge von der Lohnsteuer, als Unternehmer die Abzüge von der Körperschaftssteuer. Verschiedene Ausgaben und Belastungen wirken sich günstig auf die Steuerzahlung aus. So können diese von der Steuer abgesetzt werden. Es handelt sich bei derartigen Ausgaben zum Beispiel um Werbungskosten, um Unterhaltszahlungen an den getrennt lebenden Ehepartner oder um Spenden an gemeinnützige Organisationen. In der Einkommensteuererklärung können Sie als Privatperson oder Unternehmer Steuervergünstigungen geltend machen.

Steuerpflicht – zahlen muss jeder

Haben Sie eine Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht, so erhalten Sie als Auswertung einen Steuerbescheid. Ihnen wird die zu leistende Steuerpflicht mitgeteilt. Je nach Höhe der absetzungsfähigen Kosten müssen Sie eine Nachzahlung leisten oder Sie bekommen eine Erstattung.

Bei einer Nachzahlung sollten Sie Ihren Steuerbescheid unbedingt prüfen. Das Finanzamt könnte einen Fehler gemacht haben. In diesem Fall müssen Sie die geforderte Zahlung leisten und schriftlich Einspruch einlegen.

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