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Bildungsurlaubsgesetz: Bildungsurlaub steuerlich absetzen


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Bildungsurlaubsgesetz: Bildungsurlaub steuerlich absetzen

rk (CF)

Aktualisiert am 30.05.2014Lesedauer: 1 Min.
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Ein Bildungsurlaub lässt sich sogar steuerlich absetzen.Vergrößern des Bildes
Ein Bildungsurlaub lässt sich sogar steuerlich absetzen. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Die Kosten für berufliche Weiterbildungen können leicht im drei- bis vierstelligen Bereich liegen. Aber: Laut dem Bildungsurlaubsgesetz können Sie den Bildungsurlaub steuerlich absetzen. Unter Umständen trägt die Kosten sogar der Arbeitgeber.

Wer kann den Bildungsurlaub steuerlich absetzen?

Zwar gibt es in den meisten Bundesländern ein individuelles Bildungsurlaubsgesetz, bundesweit einheitlich ist aber die steuerliche Regelung. So kann der Arbeitnehmer die Aufwendungen im Rahmen seiner Steuererklärung als Werbungskosten unbeschränkt geltend machen. Im Klartext heißt das: Sie können Ihren Bildungsurlaub – inklusive Anfahrt, Übernachtung und Verpflegung – steuerlich absetzen. Voraussetzung dafür ist aber, dass ein objektiv nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Weiterbildung besteht. Ziel muss es sein, dass der Arbeitnehmer durch die Teilnahme am Kurs seine Fähigkeiten und Kenntnisse im Job erhält, erweitert oder geänderten Anforderungen anpasst. Damit Sie problemlos Ihren Bildungsurlaub steuerlich absetzen können, sollten Sie beim Finanzamt am besten eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über den Sinn der Weiterbildungsmaßnahme oder die Kursunterlagen einreichen.

Kostenübernahme durch den Arbeitgeber?

Laut Bildungsurlaubsgesetz sind die Kosten für den Lehrgang selbst sowie für Anreise, Unterkunft und Verpflegung vom Arbeitnehmer zu tragen. Allerdings hat jeder das Recht, mit seinem Arbeitgeber zu verhandeln. Können Sie argumentieren, dass Ihre Weiterbildung dem Unternehmen in irgendeiner Weise zugutekommt, übernimmt es vielleicht einen Teil oder die gesamten Kosten. Das hängt allerdings vom Einzelfall ab und erfordert sowohl Überzeugungsfähigkeit als auch etwas rhetorisches Geschick. Denkbar ist auch die Zahlung einer Erfolgsprämie nach bestandener Abschlussprüfung oder das Angebot eines Mitarbeiterdarlehens.

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