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Tipp: So können Sie Arzneimittel von der Steuer absetzen


Belege und Rezepte aufheben
So können Sie Arzneimittel von der Steuer absetzen

Von dpa
Aktualisiert am 21.05.2019Lesedauer: 2 Min.
Einige Apotheken bieten Stammkunden mit Kundennummern zum Jahresende eine Gesamtaufstellung der Ausgaben an.Vergrößern des BildesEinige Apotheken bieten Stammkunden mit Kundennummern zum Jahresende eine Gesamtaufstellung der Ausgaben an. (Quelle: Armin Weigel/dpa-bilder)
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Es lohnt sich, Kassenbelege der Apotheke und Grüne Zettel aufzubewahren, denn Ausgaben für die Gesundheit können als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Wir erklären, wie es geht.

Patienten können die Ausgaben für Medikamente bei Vorliegen bestimmter Bedingungen von der Steuer absetzen. Das Finanzamt erkennt die Kosten als außergewöhnliche Belastungen an, wenn die individuelle Belastungsgrenze überschritten wurde. Diese ist abhängig von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl des Betroffenen.

Abgesetzt werden können die gesetzlichen Zuzahlungen bis zehn Euro pro rezeptpflichtigem Medikament ebenso wie die Kosten für die Selbstmedikation zum Beispiel mit Allergiemitteln, erklärt der Deutsche Apothekerverband. Neben dem Zahlungsbeleg muss im Zweifel auch die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden.

Welche Kosten dürfen Sie genau angeben?

"Der Fiskus berücksichtigt nur Aufwendungen, die medizinisch notwendig sind", erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Also etwa Kosten für Medikamente, die ein Arzt verschrieben hat. Auch Hustenbonbons, Salben und Erkältungsmittel können vom Finanzamt anerkannt werden.

Stehen auf dem Kassenzettel weitere Ausgaben – etwa für Kosmetik – ist dies kein Problem. Diese wirken sich aber nicht steuermindernd aus. Und auch von den angefallenen Kosten müssen Steuerzahler dann noch den von der Krankenkasse erstatteten Betrag abziehen.

Der Fiskus berücksichtigt zudem nur Ausgaben, die über der zumutbaren Belastung liegen. Wie hoch diese ausfällt, ist abhängig vom Einkommen, dem Familienstand und Zahl der Kinder. Es gibt im Internet Rechner, mit den Steuerzahler die persönliche Grenze einfach berechnen können.

Vorlagepflicht für Belege und grüne und rosa Rezepte beachten

Es reicht, den Kassenzettel als Nachweis aufzubewahren – mindestens bis zu einem Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides. Man muss ihn nicht beim Finanzamt einreichen.

Bei den gesetzlichen Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente ist ein rosafarbenes Rezept bereits die Voraussetzung für eine Arzneimittelabgabe. In der Selbstmedikation kann diesen Nachweis ein grünes Rezept erbringen, welches der Arzt für ein nicht von der Krankenkasse übernommenes Arzneimittel ausgestellt hat.

Tipp: Wer eine Stammapotheke und dort eine Kundennummer hat, kann zum Jahresende nach einer Gesamtaufstellung seiner Ausgaben fragen. Dann muss man nur einen Ausdruck in seinen Unterlagen abheften. "Diesen Service bieten mittlerweile viele Apotheken an", sagt Klocke. Verpflichtet sind sie dazu jedoch nicht.

Verwendete Quellen
  • dpa
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