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Lebenswichtig! Rauchmelder – deshalb funktionieren sie manchmal nicht


Im Ernstfall lebenswichtig
Was wir bei Rauchmeldern oft falsch machen

Von dpa, jb

Aktualisiert am 09.11.2022Lesedauer: 4 Min.
Rauchmelder: Orientieren Sie sich bei den Wartungsintervallen an den Angaben des Herstellers.Vergrößern des BildesRauchmelder: Orientieren Sie sich bei den Wartungsintervallen an den Angaben des Herstellers. (Quelle: Christin Klose/dpa)
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Sie können Leben retten und sind in den meisten Häusern inzwischen Pflicht. Was wenige wissen: Die Sensorik der kleinen Geräte an Zimmer- und Flurdecke wird manchmal gestört.

"Selbst die besten Rauchmelder funktionieren in einem Ernstfall nicht korrekt, wenn sie stark verschmutzt sind oder die Batterie leer ist", erklärt die Kampagne "Rauchmelder retten Leben" (RLL). Nur die regelmäßige Wartung stellt sicher, dass Rauchmelder über die gesamte Lebensdauer hinweg zuverlässig funktionieren. Teilweise werden die Melder sogar bewusst von den Bewohnern manipuliert: Lautsprecher oder Sensoren werden zugeklebt, wenn der Warnton nervt.

Wie oft müssen Rauchmelder gewartet werden?

Die RLL empfiehlt auf ihren Webseiten Wartungsintervalle nach Herstellerangaben. Die empfohlenen Abstände für die regelmäßige Überprüfung finden Sie in der Betriebsanleitung des jeweiligen Geräts. Mindestens einmal im Jahr müssen Sie alle Brandmelder im Haus kontrollieren.

Kommt der Mieter seiner Wartungspflicht nicht nach, kann er im Brandfall für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden. Nähere Informationen zu den Pflichten und Rechten von Mieter und Vermietern in Bezug auf Rauchmelder haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Rauchmelder richtig warten: Das ist zu tun

Dazu gehört, dass Sie sämtliche Öffnungen des Geräts von Staub befreien. Nur wenn die Öffnungen sauber sind, kann Rauch ungehindert eindringen und Alarm auslösen. Außerdem müssen Sie die Prüftaste am Rauchmelder drücken. Gibt er nach wenigen Sekunden keinen Ton von sich, ist die Funktion gestört – dann muss die Batterie ausgetauscht werden.

Auch zwischen zwei Wartungsintervallen kann ein Batteriewechsel nötig sein. Wird die Batterie zu schwach, signalisieren die Geräte das mit einem wiederkehrenden Piepton. Wichtig ist beim Austausch, die Batterien zu verwenden, die der Hersteller empfiehlt. Sonst kann das die Funktion des Gerätes beeinflussen. Ist die Batterie fest eingebaut, muss der ganze Rauchmelder ersetzt werden.

Bei der jährlichen Inspektion sollten Sie auch überprüfen, ob alle Geräte noch am richtigen Platz hängen. Im Umkreis von einem halben Meter dürfen sich keine Wände, Raumteiler, Möbel oder sonstige Hindernisse befinden, die das Eindringen von Rauch behindern könnten.

Wie reinigt man den Rauchmelder richtig?

Das Forum Brandrauchprävention rät, die kleinen Geräte an den Zimmer- und Flurdecken regelmäßig zu säubern, den Staub dabei aber weder auszusaugen noch die Geräte durchzupusten.

Denn der Staubsauger durchpustet den Rauchmelder mit einem so starken Luftstrom, dass sich kleine Teile der Elektrik lösen könnten, warnen die Experten. Zwar ist der Luftsog geringer, wenn ein Mensch ins Gerät pustet, aber auch dies könnte die Situation verschlimmern: Schmutz im Gerät könnte dann weiter ins Innere getrieben werden und die Sensorik belegen.

Unser Tipp
Besser ist es daher, die Verschmutzungen mit einem leicht feuchten Tuch oder mit einem Staubwedel zu entfernen.

Wie viele Rauchmelder sind nötig?

Rauchmelder gehören in jeden Raum, in dem geschlafen wird. Wird ein Arbeitszimmer zu einem Schlaf- oder Gästezimmer umgebaut, muss ein Rauchmelder nachgerüstet werden. Auch im Treppenhaus können Rauchmelder sinnvoll sein. Pflicht sind sie hier jedoch nicht immer, auch wenn es sich um einen Fluchtweg handelt. Das offene Treppenhaus in einem Einfamilienhaus muss allerdings mit einem Melder ausgestattet werden, genauso wie der Keller: Hier sollte er an der höchsten Stelle des Treppenaufgangs installiert werden. Auch der Hobbyraum oder Werkraum im Keller sollte mit dem Gerät ausgestattet werden.

Info
Im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses ist die Installation eines Rauchmelders hingegen keine Pflicht. Dies liegt daran, dass es sich bei dem Aufgang um einen Fluchtweg handelt. Schlägt ein Rauchmelder hier Alarm, würden die Bewohner panisch ihre Wohnungen verlassen, anstatt in ihren Räumlichkeiten auf die Feuerwehr zu warten, heißt es seitens RLL.

Wer kann einen Rauchmelder montieren?

Rauchwarnmelder müssen nicht zwingend von einem Fachbetrieb eingebaut werden. Das kann nach einem Urteil des Amtsgerichts München unter Umständen unwirtschaftlich sein (Az.: 432 C 6439/18). Vermieter können diese Aufgabe deshalb auch selbst übernehmen, teilte die Rechtsanwaltskammer Oldenburg mit. Mieter müssen dem Vermieter also nicht zwingend Zutritt zur Wohnung gewähren.

Wann sollten alte Rauchmelder ausgetauscht werden?

Die Geräte sollten nach acht bis zehn Jahren ausgetauscht werden. Denn Staub aus der Umgebungsluft setzt sich im Laufe der Jahre in den Geräten ab und reduziert ihre Leistungsfähigkeit. Für den Austausch ist der Vermieter / Eigentümer verantwortlich.

Übernehmen Mieter die Wartung der Rauchmelder?

In allen Bundesländern sind Rauchmelder bereits Pflicht. Verantwortlich für den Einbau der Geräte ist der Hauseigentümer. Die Betriebsbereitschaft müssen aber vielerorts die Bewohner sicherstellen. Die regelmäßige vorschriftsmäßige Wartung ist also oft Sache des Mieters.

Für die Wartung der Brandmelder sind oftmals die unmittelbaren Eigentümer der Häuser und Wohnungen verantwortlich. Einige Landesbauordnungen (LBO) erlauben es Vermietern allerdings, die Wartung selbst zu übernehmen. Wie die genaue Regelung ist, entnehmen Sie der LBO Ihres Bundeslandes.

Die Instandhaltungsarbeiten können allerdings gemäß DIN 14676 auf den Mieter übertragen werden. Dabei besteht allerdings weiterhin die Sekundärhaftung des Vermieters. Dieser muss kontrollieren, ob die Wartung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Mietminderung bei fehlendem Rauchmelder

Hat der Vermieter nicht rechtzeitig mit der Gültigkeit der Rauchmelderpflicht entsprechende Melder in der Wohnung montieren lassen, so sollte der Mieter ihn auf das Fehlen hinweisen. Für die Nachbesserung können Sie laut dem hessischen Landesverband des Deutschen Mieterbunds (DMB) eine Frist von drei Wochen setzen. Verfällt diese, so können Mieter eine weitere, kürzere Frist – beispielsweise von zwei Wochen – für die Nachbesserung setzen.

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Wird innerhalb diesen Zeitraums kein Rauchmelder installiert, können Mieter die benötigten Rauchmelder selbst montieren oder hierfür eine Fachfirma beauftragen. Die entstehenden Kosten können dem Vermieter laut DMB in Rechnung gestellt werden – alternativ kann der Betrag auch von der Miete abgezogen werden. Wichtig ist, den Vermieter darüber vorab in Kenntnis zu setzen. So können Mietstreitigkeiten vermieden werden.

Was tun bei Fehlalarm?

Seit die Rauchmelderpflichten bestehen, müssen die Feuerwehren häufiger ausrücken, berichtet der Deutsche Feuerwehrverband in Berlin. Verlässliche Zahlen gebe es aber nicht. Dennoch betonen die Experten, dass Rauchmelder Leben retten können.

Und lieber einmal zu oft gewarnt als zu wenig: Wer einen Alarm hört und die Feuerwehr unter 112 verständigt, obwohl es gar nicht raucht oder brennt, hat nichts zu befürchten. Die Feuerwehr rückt in solchen Fällen aus – und schickt danach auch keine Rechnung. Wichtig ist zudem, sich richtig bei einem Alarm oder einem Brand zu verhalten. Das bedeutet:

  1. Ruhe zu bewahren,
  2. den Brand zu melden,
  3. Mitbewohner und Nachbarn zu alarmieren und
  4. den Gefahrenbereich zu verlassen

Schalten Sie zudem, wenn möglich, Ihre Heizungs- und Lüftungsanlage ab.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Rauchmelder retten Leben
  • Deutscher Feuerwehrverband
  • Eigene Recherche
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