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Mietrecht: Mieter muss Modernisierung meist dulden


Mietrecht
Mieter muss Modernisierung meist dulden

dpa-tmn, dpa tmn

Aktualisiert am 01.03.2010Lesedauer: 1 Min.
Gegen den Einbau einer neuen Heizungsanlage im Winter können sich Mieter wehren (Vergrößern des BildesGegen den Einbau einer neuen Heizungsanlage im Winter können sich Mieter wehren ( (Quelle: Archiv))
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Ob, wann und in welchem Umfang ein Mietshaus oder eine Wohnung modernisiert wird, entscheidet allein der Vermieter. Grundsätzlich müssen Mieter eine Modernisierung laut Gesetz dulden, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin. Nur wenn die Baumaßnahme für sie oder ihre Familie eine Härte bedeuten würde, können sie widersprechen. Dann kommt es darauf an, ob die Härtegründe schwerer wiegen als die Interessen des Vermieters.

Mieter können sich wehren

Härten können nach Angaben des Mieterbunds zum einen die Bauarbeiten selbst sein. So müssen Mieter zum Beispiel nicht dulden, dass die Heizung im Winter ausgebaut wird. Auch die baulichen Folgen der Modernisierung können als Härten gelten - etwa wenn sich die Fläche des Kinderzimmers halbiert, weil ein Bad eingebaut wird. Und ist die neue Miete praktisch unbezahlbar, könne sich der Mieter ebenfalls gegen die Modernisierung wehren.

Vermieter muss Änderungen rechtzeitig ankündigen

Der Vermieter muss die geplante Baumaßnahme laut dem DMB spätestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten ankündigen. Das bedeutet, er muss die Mieter schriftlich informieren, welche Arbeiten im Einzelnen geplant sind, wann sie beginnen, wie lange sie ungefähr dauern und wie hoch die Mieterhöhung ausfallen wird. Weitere Informationen bietet die Mieterbund-Broschüre "Modernisierung". Sie kann zum Preis von sechs Euro bei allen örtlichen Mietervereinen gekauft oder unter www.mieterbund.de bestellt werden.

Zuhause.de: Heizung fällt im Winter aus: Bis zu 100 Prozent Mietminderung

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