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Die typischen Fehler bei der Mieterhöhung


Mieterhöhung
Die typischen Fehler bei der Mieterhöhung

rr (CF)

Aktualisiert am 08.02.2012Lesedauer: 2 Min.
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Mieterhöhung: Besser sofort überprüfenVergrößern des Bildes
Mieterhöhung: Besser sofort überprüfen (Quelle: imago-images-bilder)

Fehler bei der Mieterhöhung sind häufig. Sie sollten ein Schreiben vom Vermieter darum unbedingt prüfen, bevor Sie mehr Miete zahlen. Liegt ein Formfehler vor oder der Vermieter macht einen anderen Fehler bei der Mieterhöhung, so sind Sie nicht verpflichtet, der Forderung nachzukommen. Laut "Stern" weist sogar jede dritte bis vierte Mieterhöhung solche inhaltlichen oder formalen Mängel auf.

Formale Fehler bei der Mieterhöhung

Zunächst sollten Sie prüfen, ob der Vermieter einen formalen Fehler bei der Mieterhöhung gemacht hat. Die Forderung vom Vermieter muss schriftlich vorliegen, er muss als Absender angegeben sein, und das Schreiben muss nach aktuellem Mietrecht an alle Mieter gerichtet werden.

Des Weiteren muss der Vermieter einen Grund für die Mieterhöhung angeben. Ein häufiger Fehler bei der Mieterhöhung ist auch, dass der Mieter nicht eindeutig zu einer Zustimmung aufgefordert wird – denn der Vermieter kann die Miete nicht erhöhen, ohne dass der Mieter zustimmt.

Wann darf der Vermieter erhöhen?

Inhaltliche Fehler bei der Mieterhöhung beziehen sich darauf, ob der Vermieter die Wohnungsmiete rechtmäßig erhöht. Hier müssen einige Beschränkungen beachtet werden, etwa die Jahressperrfrist und die Kappungsgrenze: Eine Mieterhöhung darf erst ein Jahr nach der letzten angekündigt und weitere drei Monate später angewendet werden. Außerdem darf die Miete innerhalb von drei Jahren maximal um 20 Prozent der Kaltmiete steigen.

Zusätzlich darf der Vermieter nicht mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen – gerade hier sollten Sie auf Fehler bei der Mieterhöhung achten. Als Begründung führt der Vermieter meist einen Vergleich mit dem Mietspiegel oder mit drei ähnlichen Wohnungen an.

Da viele kleinere Orte über keinen eigenen Mietspiegel verfügen, darf er den eines vergleichbaren Nachbarorts verwenden. Dieses Recht haben Sie auch als Mieter, sollten Sie einen Fehler bei der Mieterhöhung feststellen.

Fehler bei der Mieterhöhung: Was tun?

Laut „Focus“ haben Sie nach Eingang des Schreibens den restlichen Monat und die folgenden zwei Monate Zeit, um es auf Fehler bei der Mieterhöhung zu prüfen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob die Erhöhung berechtigt ist, können Sie Ihre Zustimmung verweigern.

Sind jedoch alle Fristen eingehalten und die Mieterhöhung begründet, so müssen Sie als Mieter zustimmen. Andernfalls kann der Vermieter die Zustimmung bei Gericht einklagen.

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