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Beleuchtete Hausnummern in vielen Gemeinden Pflicht


Beleuchtete Hausnummern in vielen Gemeinden Pflicht

Von t-online
Aktualisiert am 24.10.2012Lesedauer: 1 Min.
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In vielen Kommunen müssen Hausnummern beleuchtet sein, damit sie deutlich zu erkennen sind. Darauf weist das Branchenportal Licht.de in Darmstadt hin. Die Pflicht gelte etwa in Berlin und Hamburg. Selbstleuchtende Hausnummern sollten mindestens zehn Zentimeter hoch sein. Werden sie angestrahlt, sollten sie eine Höhe von 20 Zentimetern haben. Nicht gut sichtbare Hausnummern könnten im Ernstfall entscheidende Minuten kosten, etwa wenn der Krankenwagen oder auch ein Taxi zum Flughafen das Gebäude nicht findet.

Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon

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