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Mietrecht: Keine Fahrräder auf einem Pkw-Stellplatz


Mieter
Mietrecht: Keine Fahrräder auf einem Pkw-Stellplatz

Von dpa-tmn
10.06.2013Lesedauer: 1 Min.
Fahrräder dürfen einen Pkw-Stellplatz nicht blockierenVergrößern des BildesFahrräder dürfen einen Pkw-Stellplatz nicht blockieren (Quelle: imago/Steinach)
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Mieter dürfen ihre Fahrräder nicht einfach auf Pkw-Stellplätzen parken. Laut öffentlichem Recht sind diese Parkplätze nämlich den Autos vorbehalten. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin hin. Hat auf einer Stellfläche - ob in der Tiefgarage oder im Hof - kein Auto mehr Platz, weil dort zu viele Räder stehen, muss der Vermieter die Mieter darauf hinweisen. Im schlimmsten Fall kann die Kommune verlangen, dass die Fahrräder vom Pkw-Stellplatz entfernt werden.

Grundsätzlich können Mieter ihre Fahrräder im Hof abstellen. Das gilt auch, wenn Vermieter dort keine Fahrradständer installiert haben. Allerdings dürfen die Wege nicht zugestellt werden. Wenn es Fahrradstellplätze gibt, dürfen diese auch ohne explizite Vereinbarung im Mietvertrag von allen Bewohnern genutzt werden.

Fahrräder nur ausnahmsweise im Hausflur erlaubt

Sollte kein Abstellplatz vorhanden sein, können Mieter ihre Fahrräder auch im eigenen Keller oder in der Wohnung aufbewahren. Im Hausflur dürfen Räder nur ausnahmsweise geparkt werden, wenn es dort genügend Platz gibt und kein Keller vorhanden ist. Andere Mieter dürfen nicht behindert werden.

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