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Kündigung wegen Eigenbedarf: Worauf Mieter achten sollten


"Finanztest"
Kündigung wegen Eigenbedarf: Worauf Mieter achten sollten

t-online, oca

Aktualisiert am 19.08.2014Lesedauer: 2 Min.
Vorgeschobene Kündigung wegen Eigenbedarf kann gravierende Folgen habenVergrößern des BildesVorgeschobene Kündigung wegen Eigenbedarf kann gravierende Folgen haben (Quelle: Imago/Schoening)
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Gerichte in Deutschland stärken seit kurzem die Vermieter: Sie dürfen kündigen, wenn ihr Eigenbedarf aus zuvor nicht absehbaren Gründen entsteht. So hat ein Chefarzt aus Hannover einer Mieterin nach Jahrzehnten gekündigt, weil er die Wohnung in Berlin für seine Tochter brauchte. Das Amtsgericht gab zunächst der Mieterin Recht. Das Bundesverfassungsgericht sah aber keinen Rechtsbruch darin. Der Mieterbund schlägt Alarm.

Immer mehr Vermieter berufen sich auf Eigenbedarf. "Je mehr die Gerichte diesen Kündigungsweg ausweiten, desto leichter fällt es Investoren aus dem In- und Ausland, Mieter aus ihren Wohnungen zu werfen", sagt Ulrich Ropertz vom Mieterbund in der neuen Ausgabe von "Finanztest".

Umso gravierender ist es daher, dass Vermieter den Eigenbedarf leicht vortäuschen können. Da will sich ein Ehepaar trennen und einer der Partner in die Wohnung einziehen. Sobald dem Mieter erfolgreich gekündigt wurde, haben die beiden sich wieder versöhnt. Die Leidtragenden sind die Mieter. Wie oft der Eigenbedarf vorgetäuscht wird, weiß niemand. Darüber gibt es keine Statistiken. Immerhin: Mieter haben Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Vermieter einen Grund nur vortäuscht, schreibt "Finanztest".

Tausende Fälle landen vor Gericht

Das Problem ist brisant. Denn Deutschland ist ein Land der Mieter. Die Mieten und die Immobilienpreise steigen - und immer häufiger müssen die Menschen deswegen ausziehen. Laut Mieterbund landen bis zu 12.000 Fälle vor Gericht, schreibt "Finanztest".

Einen Mieter kündigen kann man nur unter besonderen Umständen. Verhält er sich vertragsgemäß, ist es schwierig einen Mietvertrag aufzulösen. Die Eigenbedarfskündigung ist dann der letzte Ausweg. Die Hürden sind dabei niedrig. Grundsätzlich kann der Vermieter die Wohnung zurückverlangen, wenn er die Immobilie für sich selbst oder seine Familienangehörigen oder aus finanziellen sowie gesundheitlichen Gründen braucht. Allerdings muss er im Kündigungsschreiben den Grund darlegen. Der Mieter hat eine Recht auf Informationen, damit er seine Rechtslage einschätzen kann.

Widerspruch kann Erfolg haben

Denn der Mieter kann gegen den "Eigenbedarf" Widerspruch einlegen. Oftmals müssen dann Gerichte entscheiden. Gute Chancen haben Mieter, wenn der Auszug eine besondere Härte darstellt: Alter, lange Mietzeit, Schwangerschaft oder Krankheit können ein Grund sein. So durfte laut "Finanztest" eine 83-jährige, die seit 37 Jahren in ihrer Wohnung laut einem Gerichtsurteil weiter dort wohnen bleiben.

Nicht selten kommt es vor, dass Mieter bei langen Rechtsstreitigkeiten, eine Abfindung angeboten bekommen. Nach dem Auszug sollten Mieter grundsätzlich immer kontrollieren, ob die Kündigung wegen Eigenbedarfs nur vorgetäuscht war.

Der Artikel "Kündigung wegen Eigenbedarfs" erscheint in der September-Ausgabe der Zeitschrift "Finanztest".

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