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In Immobilienkreditverträgen müssen Widerrufsbelehrungen zwar klar und verständlich, nicht aber grafisch hervorgehoben sein. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
An zwei Musterformularen von Sparkassen hatten die Karlsruher Richter nichts auszusetzen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg - aus ihrer Sicht springt der Passus in den Vordrucken nicht genug ins Auge.
Fehler in Widerrufsbelehrungen verhindern, dass die 14-Tages-Frist für den Widerruf überhaupt zu laufen beginnt. Bankkunden eröffnet das unter Umständen einen Weg, noch nach Jahren ohne Zusatzkosten aus dem Vertrag wieder herauszukommen.
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