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BGH-Urteil: Trompete im Reihenhaus - Musik darf Nachbarn auch mal stören


BGH-Urteil
Trompete im Reihenhaus - Musik darf Nachbarn auch mal stören

Von dpa
Aktualisiert am 26.10.2018Lesedauer: 2 Min.
Wie viel Musik ist den Nachbarn zuzumuten? Dabei kommt es auch auf die Art des Instruments, die wahrnehmbare Lautstärke im Nachbarhaus und mögliche Erkrankungen der Nachbarn an.Vergrößern des BildesWie viel Musik ist den Nachbarn zuzumuten? Dabei kommt es auch auf die Art des Instruments, die wahrnehmbare Lautstärke im Nachbarhaus und mögliche Erkrankungen der Nachbarn an. (Quelle: Gregor Fischer/Symbolbild./dpa)
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Karlsruhe (dpa) - Trompetentöne durch die Wand können die beste Nachbarschaft ruinieren. Ein Berufsmusiker aus Bayern liegt mit seinen Nachbarn seit Jahren im Streit. Dieser ist durch alle Instanzen so verhärtet, dass der Bundesgerichtshof (BGH) die Lösung bringen sollte.

Ergebnis: Das Landgericht muss die Interessen beider Seiten noch einmal neu abwägen und darf das Musizieren nicht so stark wie in seinem ersten Urteil einschränken. (Az. V ZR 143/17)

Woran entzündet sich der Streit?

Der Berufsmusiker beim Staatstheater Augsburg probt regelmäßig zu Hause. Außerdem erteilt er zwei Übungsstunden pro Woche an Schüler. Die direkten Nachbarn im Reihenhaus sind genervt. "Das ist kein Trompetenspiel, sondern ständiges Üben von Sequenzen - stundenlang." Radiohören und Fernsehen sei in normaler Lautstärke nicht möglich. Eine Schlichtung bringt kein Ergebnis. Die Nachbarn verlangen, dass der Musiker sein Haus besser dämmt. "Wir wollen einfach, dass es leise ist", sagt ihr Anwalt. Der Anwalt des Trompeters verweist dagegen auf die Bausubstanz des Hauses. Eine Schallisolierung wäre zu vertretbaren Kosten kaum machbar.

Was sagt der BGH?

Musizieren gehört nach Angaben des BGH zum sozial üblichen Verhalten und zur grundgesetzlich geschützten Entfaltung der Persönlichkeit. Nachbarn müssen ein gewisses Maß an Musik durch die Wand tolerieren. Dabei gehen die Richter von einem "verständigen Durchschnittsmenschen" aus, der Musizieren als übliche Form der Freizeitbeschäftigung in gewissen Grenzen hinnimmt, weil es einen Teil des Lebensinhalts bilde und Bedeutung für die Lebensfreude haben könne. Allerdings müssen die Ruhezeiten über Mittag und in der Nacht eingehalten werden.

Machen die Richter konkrete Vorgaben?

Als groben Anhaltswert für die Neubeurteilung des Landgerichts sehen die BGH-Richter zwei bis drei Stunden an Werktagen und ein bis zwei Stunden an Sonn- und Feiertagen. Die Frage des Unterrichts müsse auch daran gemessen werden, welchen Inhalt die Stunden haben. Tonleitern und falsche Töne seien anders zu bewerten als fortgeschrittenes Musizieren.

Auch wichtig: Wie ist die Bausubstanz? Welche Art von Musik wird mit welchem Instrument gespielt? Gibt es Räume, aus denen die Musik weniger zu hören ist? Sind die Nachbar krank? Dazu sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund: "Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Das Recht, Musik zu spielen, muss so schonend wie möglich ausgeübt werden."

Wie können Nachbarn den Weg zum Gericht vermeiden?

An erster Stelle steht das direkte Gespräch. Gibt es keine Einigung, sollten Mieter den Vermieter einschalten. Helfen kann auch ein Schlichter. "Wir können nur raten, das außergerichtlich zu klären", sagt Julia Wagner, Referentin für Recht beim Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Wenn ein Gericht entscheide, habe immer einer das Nachsehen - manchmal sogar beide.

Gibt es Reaktionen?

Der Kläger, der seit 1999 in seinem Reihenhaus in einer ruhigen Wohngegend lebt, fordert weiter, dass sein Nachbar einen Probenraum in seinem Haus dämmt. Dann könnte der Trompeter seinen Beruf vernünftig ausüben und die Nachbarn könnten ungestört leben, teilte er mit. Dafür wolle er weiter juristisch kämpfen.

Die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) wertete das Urteil als angemessen. "Es schafft Rechtssicherheit für alle Berufs- und Hobbymusiker." Drei Stunden Übungszeit an Werktagen seien ein vernünftiger Rahmen.

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