t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuellesImmobilien

Tipp für Mieter: Untervermieten ohne Erlaubnis ist Kündigungsgrund


Tipp für Mieter
Untervermieten ohne Erlaubnis ist Kündigungsgrund

Von dpa
20.06.2019Lesedauer: 1 Min.
Ein unabgesprochenes Gesuch mit der Überschrift "Untermieter/in gesucht" kann einem übel zu stehen kommen.Vergrößern des BildesEin unabgesprochenes Gesuch mit der Überschrift "Untermieter/in gesucht" kann einem übel zu stehen kommen. Wenn sich der Vermieter queer stellt, droht sogar eine Kündigung. (Quelle: Felix Kästle/dpa./dpa)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

München (dpa/tmn) - Mieter können ihre Reisekasse aufbessern, wenn sie ihre Wohnung im Urlaub untervermieten. Doch tun sie das ohne Erlaubnis, riskieren sie eine Abmahnung und im letzten Schritt sogar eine Kündigung, warnt der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern).

Dies sei nur zulässig, wenn der Vermieter der Untervermietung vorab zustimmt. Bereits das Onlinestellen einer entsprechenden Anzeige gilt laut dem Verband als Vertragsbruch. Stimmt der Vermieter zu, kann er einen Zuschlag für den Untermieter verlangen. Zudem ist er berechtigt, die Person vorher kennenzulernen.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website