t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomeWirtschaft & FinanzenAktuellesImmobilien

Bundesverfassungsgericht: Mietpreisbremse verstößt nicht gegen das Grundgesetz


Bundesverfassungsgericht
Mietpreisbremse ist mit dem Grundgesetz vereinbar

Von rtr, afp
Aktualisiert am 20.08.2019Lesedauer: 2 Min.
Wohnhäuser in Berlin: Die Mietpreisbremse soll die Probleme auf dem Wohnungsmarkt mindern.Vergrößern des BildesWohnhäuser in Berlin: Die Mietpreisbremse soll die Probleme auf dem Wohnungsmarkt mindern. (Quelle: snapshot/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Die Mietpreisbremse ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde einer Vermieterin aus Berlin ab, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.

Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Sie verstößt weder gegen die Eigentumsgarantie noch gegen die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz, wie das Bundesverfassungsgericht entschied. Die Klage einer Berliner Vermieterin und zwei Kontrollanträge des Landgerichts Berlin blieben damit ohne Erfolg. Das teilte das Gericht in Karlsruhe am Dienstag mit.

Die Kurse der Immobilienaktien gerieten nach der Entscheidung unter Druck: Im Dax verlor Vonovia 1,6 Prozent und war damit der größte Verlierer im Leitindex. Im MDax waren die Papiere der Deutsche Wohnen und der LEG Immobilien mit Abschlägen von 2,1 beziehungsweise 1,5 Prozent die beiden schwächsten Titel. Ein Händler sagte in einer ersten Reaktion, der Urteilsspruch könne die Regulierung des Immobilienmarktes durch die Politik noch forcieren.

Mietpreise: Vermieterin klagte gegen Rückzahlung

Die Mietpreisbremse soll verhindern, dass in beliebten Wohngegenden die Mieten durch die Decke gehen. In bestimmten "Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt" dürfen sie deshalb bei neuen Verträgen um maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Wo solche Gebiete sind, entscheiden die Landesregierungen. Die Vergleichsmiete bestimmt sich nach dem Mietspiegel. In einigen Fällen gibt es Ausnahmen, zum Beispiel bei Neubauten und Sanierungen.

Die Vermieterin hatte geklagt, weil sie die Miete zu hoch angesetzt hatte und ihrer Mieterin Geld zurückzahlen sollte. Am Berliner Landgericht gibt es zudem eine Kammer, die die Mietpreisbremse für verfassungswidrig hielt. Die Berliner Richter hatten deshalb zwei Verfahren ausgesetzt, um eine Entscheidung in Karlsruhe einzuholen.

Regierung einigte sich auf Verschärfung der Mietpreisbremse

Ende 2018 galt der Mietendeckel in 313 von 11.000 Städten und Gemeinden in Deutschland: außer in Berlin zum Beispiel auch in München und Frankfurt, Braunschweig und Jena.

Anfang des Jahres waren die Regelungen nachgebessert worden. Erst am Sonntag haben sich Union und SPD im Koalitionsausschuss auf eine erneute Verschärfung der Mietpreisbremse verständigt. Unter anderem soll zu viel gezahlte Miete künftig rückwirkend für zweieinhalb Jahre zurückgefordert werden können. Außerdem soll die ursprünglich auf fünf Jahre befristete Regelung bis 2025 verlängert werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen Reuters, AFP
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website