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Gesetzlich geregelt: Wie lange gilt das Vorkaufsrecht für eine Wohnung?


Gesetzlich geregelt
Wie lange gilt das Vorkaufsrecht für eine Wohnung?

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 26.06.2020Lesedauer: 1 Min.
Vorkaufsrecht: Der alte Eigentümer muss seinen Mietern die Wohnung anbieten.Vergrößern des BildesVorkaufsrecht: Der alte Eigentümer muss seinen Mietern die Wohnung anbieten. (Quelle: Daniel Karmann/dpa-tmn-bilder)
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In Großstädten werden Mietwohnungen oft in Eigentum umgewandelt. Betroffene Mieter müssen sich keine Sorgen machen, denn das Vorkaufsrecht kann helfen. Auch bei Eigenbedarf kann nicht immer sofort gekündigt werden.

Werden Mietwohnungen in Eigentum umgewandelt, haben betroffene Mieter ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Der alte Eigentümer, der die Wohnung verkaufen will, muss seinen Mietern die Wohnung anbieten. Die müssen sich aber nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) nicht sofort entscheiden.

Mieter müssen Wohnung nicht sofort kaufen

Mieter können stattdessen auch abwarten, bis der Eigentümer einen Käufer für die Wohnung gefunden und mit diesem einen Kaufvertrag abgeschlossen hat. Hierüber und über den genauen Inhalt müssen die Mieter informiert werden. Dann können sie innerhalb von zwei Monaten zu den im Kaufvertrag formulierten Bedingungen und zum dort ausgehandelten Preis selbst kaufen.

Hat der Mieter sein Vorkaufsrecht nicht genutzt und wurde die Wohnung an einen Dritten verkauft, tritt dieser in den alten Mietvertrag ein und wird neuer Vermieter. Auch wenn er die Wohnung gekauft hat, um dort selbst zu wohnen, kann er nicht sofort wegen Eigenbedarfs kündigen. Er muss Kündigungssperrfristen einhalten.

Nach dem Gesetz sind Kündigungen wegen Eigenbedarfs oder wirtschaftlicher Verwertung für drei Jahre ausgeschlossen. Diese Kündigungssperrfrist kann von den Bundesländern für Städte mit erhöhtem Wohnungsbedarf auf bis zu zehn Jahre verlängert werden.

Vorkaufsrecht gilt nicht immer

Das Vorkaufsrecht und die Kündigungssperrfristen gelten nur, wenn die Wohnung während der Mietzeit umgewandelt wurde. Ist der Mieter von Anfang an in eine Eigentumswohnung gezogen, hat er den Schutz nicht.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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