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Ende der BAföG-Rückzahlung: Wie sind die Fristen?


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Ende der BAföG-Rückzahlung: Wie sind die Fristen?

wp (CF)

Aktualisiert am 13.06.2014Lesedauer: 2 Min.
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Für die BAföG-Rückzahlung gelten bestimmte RegelnVergrößern des Bildes
Für die BAföG-Rückzahlung gelten bestimmte Regeln (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Für das Ende der BAföG-Rückzahlung gibt es bestimmte Fristen zu beachten. Auf Antrag und unter bestimmten Bedingungen können Sie sich für die Begleichung Ihrer Schulden bis zu 30 Jahre Zeit lassen.

20 Jahre Zeit für die Rückzahlung

Bei BAföG handelt es sich um einen zinslosen Kredit vom Staat, der Ihnen das Studium ermöglichen soll. Wie jeden anderen Kredit müssen Sie auch die BAföG-Förderung zurückzahlen – allerdings erst nach dem Ende des Studiums. Außerdem müssen Sie mit der Rückzahlung der Schulden auch nicht sofort nach dem Ende der Ausbildung beginnen, sondern können sich Zeit lassen. Insgesamt gewährt Ihnen der Staat sogar 20 Jahre Zeit, um die Rückzahlung abzuschließen, allerdings gilt ein Mindestratenbetrag von 105 Euro monatlich.

Auf Antrag: Verlängerung um zehn Jahre

Wenn die 20 Jahre für die Rückzahlung nicht ausreichen, können Sie die Frist für das Ende der BAföG-Rückzahlung um bis zu zehn Jahre verlängern. Einen solchen Antrag können Sie insbesondere dann stellen, wenn Ihr Einkommen für die Rückzahlung noch nicht ausreicht. Dann werden Sie vorübergehend, aber maximal 10 Jahre, von der Rückzahlung freigestellt. Nach insgesamt 30 Jahren wird das Bundesverwaltungsamt das Geld dann zurückfordern. Für die Zeit der Freistellung fallen übrigens keine Zinsen an - lediglich wenn Sie einfach nicht zahlen ohne einen Freistellungsantrag gestellt zu haben. In besonderen Notlagen besteht die Möglichkeit, dass Ihnen die Forderungen erlassen oder zumindest gestundet werden.

Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Ende des Studiums

In den meisten Fällen kommt 4,5 Jahre nach der Förderungshöchstdauer ein Schreiben des Bundesverwaltungsamtes, ein so genannter Feststellungsbescheid, der besagt, dass nach insgesamt 5 Jahren (also innerhalb eines halben Jahres nach dem Feststellungsbescheid) die Rückzahlung des Staatsdarlehens beginnt. Wie bereits anfangs erwähnt, betragen die monatlichen Raten mindestens 105 Euro, die in der Regel in einem vierteljährlichen Rhythmus eingezogen werden. Für BAföG-Leistungen, die Sie ab dem 1. März 2001 erhalten haben, müssen Sie maximal eine Summe von 10.000 Euro zurückzahlen.

Rabatte bei guten Studienleistungen

Unter bestimmten Umständen wurde Ihnen früher sogar ein Nachlass auf bestehende Rückzahlungen geboten. Und zwar dann, wenn besonders gute Studienleistungen nachgewiesen werden konnten - Sie sollten hierfür zu den besten 30 Prozent eines Abschlussjahrganges gehören. Auch wenn Sie vor Ablauf der vorgesehenen Regelstudienzeit Ihr Studium abgeschlossen hatten, konnten Nachlass-Vergünstigungen auf Rückzahlungen gewährt werden. Diese Regelung wurde 2013 abgeschafft! Sie gilt nur noch für Absolventen, die Ihre Prüfung vor dem 31. Dezember 2012 abgelegt haben. In diesem Fall müssen Nachlässe schriftlich beantragt werden. Der entsprechende Antrag muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Zahlungsbescheids beim Bundesverwaltungsamt eingereicht werden.

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