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BAföG-Bedarf für Studenten an einer Hochschule


Förderung
BAföG-Bedarf für Studenten an einer Hochschule

aw (CF)

Aktualisiert am 08.02.2012Lesedauer: 2 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
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Die Höhe des BAföG, das Studierende einer Hochschule erhalten, richtet sich nach dem errechneten Bedarf. Für die allgemeinen Lebenshaltungskosten, die Kosten der Unterkunft und weitere Posten gibt es festgelegte Sätze.

BAföG: Klare Kriterien für die Berechnung des Bedarfs

Wie viel BAföG Sie als Student an einer Hochschule erhalten, hängt nicht von Ihren tatsächlichen Kosten ab, sondern von dem jeweils ermittelten Bedarf. Über die Höhe der staatlichen Zahlungen entscheidet das Bundesverwaltungsamt, das dabei klare Kriterien zugrunde legt. Unter anderem geht es darum, ob Sie bei Ihren Eltern wohnen oder eine eigene Wohnung unterhalten, welche Art von Ausbildung Sie absolvieren, ob Sie selbst Kranken- und Pflegeversichert sind oder ob Sie schon Kinder haben. Auch die mögliche Unterhaltspflicht Ihrer Eltern fließt in die Berechnung ein.

Den Grundbedarf bekommt (theoretisch) jeder

Als Grundbedarf hat der Gesetzgeber eine Untergrenze für die BAföG-Leistungen definiert. Der Grundbedarf liegt zur Zeit bei 373 Euro. Jeder, der an einer Hochschule studiert und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt, hat Anspruch auf Zahlungen in mindestens dieser Höhe. Der Grundbedarf ist nicht abhängig von der Frage, ob der Studierende einen eigenen Haushalt führt oder bei seinen Eltern lebt. Diese Tatsache hat lediglich Einfluss auf den Wohnzuschuss, der zum Grundbedarf addiert wird. Wiederum spielen nicht die tatsächlichen Kosten eine Rolle, sondern es gilt eine Pauschale. Sie beträgt 49 Euro für Studenten, die im Haushalt der Eltern wohnen, und 224 Euro für Studierende mit einer eigenen Bleibe.

Allerdings wird eine individuelle Förderungshöhe berechnet, bei der sowohl Nebeneinkommen und Vermögen des Studierenden, als auch Einkommen und Vermögen des Ehepartners beziehungsweise Lebensgefährten oder der Eltern mit einberechnet wird. Denn das Amt geht davon aus, dass die Studierenden selbst und diejenigen, die nach bürgerlichen Recht zu deren Unterhalt verpflichtet sind, für die Ausbildungskosten aufkommen. Daher kann die Förderung deutlich niedriger aus- oder ganz wegfallen. Der aktuell mögliche Höchstförderungssatz beträgt zur Zeit 670 €. Zum Wintersemester ist eine Erhöhung geplant, der monatliche Höchstsatz soll zukünftig 735 € betragen.

Zuschüsse zur Krankenversicherung

Zum BAföG-Bedarf können außerdem Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung gehören. Um diese Zahlungen zu erhalten, müssen Sie allerdings besondere Nachweise erbringen. Wer nicht selbst beitragspflichtig ist, sondern über seine Eltern versichert ist, der erhält auch keinen Zuschuss. Für die Krankenversicherung gibt es 62 Euro, für die Pflegeversicherung 11 Euro. Dieser Zuschuss deckt die aktuellen Kosten für Studenten, die sich gesetzlich kranken- und pflegeversichern.

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