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Vorschuss: Wie Sie früher an Ihr Geld kommen können


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Vorschuss: Wie Sie früher an Ihr Geld kommen können

fs (CF)

Aktualisiert am 29.06.2017Lesedauer: 2 Min.
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In einigen Fällen können Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Vorschuss auf Ihr Gehalt bekommen, zum Beispiel wenn absehbar ist, dass aufgrund einer guten Auftragslage eine große Anzahl an Überstunden abzuleisten ist. Doch wie wird das Geld als Vorschuss ausgezahlt, und was muss dabei beachtet werden?

Wie Sie Geld vom Arbeitgeber als Vorschuss erhalten

Der Vorschuss ergibt nur dann Sinn, wenn Sie die Mehrarbeit, die dafür notwendig ist, auch wirklich erbringen können. Gerade Arbeitnehmern mit Familie ist dies nur selten möglich. Wenn Sie aber ungebunden sind und die geplanten Überstunden für Sie kein Problem darstellen, kann der Geldvorschuss durchaus für einen gewissen finanziellen Freiraum sorgen.

Eine weitere Möglichkeit, einen Vorschuss zu bekommen, ist die vorzeitige Auszahlung des 13. oder 14. Monatsgehalts, das zum Beispiel als Gesamtsumme oder auch auf die einzelnen Monate gerechnet ausgezahlt werden kann. Die Entscheidung, ob Sie einen Gehaltsvorschuss bekommen oder nicht, trifft letztendlich immer der Arbeitgeber.

Richtlinien für den Vorschuss

Für den Erhalt von Vorschüssen gibt es bestimmte Richtlinien, die einzuhalten sind. Es gibt zum Beispiel bestimmte Umstände, in denen Sie einen Vorschuss beantragen können, wie zum Beispiel nicht vorhersehbare Ausgaben, die von besonderer Dringlichkeit sind. Dazu gehören unter anderem Kosten, die im Rahmen eines Todesfalls in der Familie entstehen oder zur Pflege Angehöriger benötigt werden.

Auch bei einer Scheidung und dem damit verbunden Aufwand (z. B. für die Wohnungskaution) ist ein Vorschuss vom Arbeitgeber möglich. Insgesamt sind pro Jahr maximal 2560 Euro oder drei Monatsgelder möglich. Weitere Gründe, die zur Zahlung von Geldvorschüssen führen, sind die Erstanschaffung eines Fahrzeuges, wenn es für die Ausübung der Tätigkeit benötigt wird, oder auch die Beschaffung des Hausrats, wenn die Versicherung einen Schaden nicht bezahlt.

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