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Elternzeit verlängern: Welche Voraussetzungen sind zu beachten?


Elterngeld
Elternzeit verlängern: Das müssen Sie beachten

ck (TP)

Aktualisiert am 09.04.2014Lesedauer: 2 Min.
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Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer haben Sie die Möglichkeit, Ihre Elternzeit unter bestimmten Voraussetzungen zu verlängern. Lesen Sie jetzt, wie Sie Ihre Elternzeit verlängern und ob hierfür die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich ist.

Welcher gesetzliche Anspruch auf Elternzeit steht mir zu?

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit von insgesamt drei Jahren. Die Elternzeit muss schriftlich spätestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber beantragt werden.

Beachten Sie: In diesem Antrag müssen Sie sich bereits verbindlich festlegen, wie lange Sie in den ersten zwei Jahren in Elternzeit gehen möchten. In der Regel folgt die Elternzeit der Mutterschutzfrist nach der Geburt. Im Anschluss an den zweijährigen Zeitraum kann die Elternzeit noch einmal verlängert werden.

Elternzeit verlängern: Rechte und Pflichten

Nach den ersten zwei Jahren, die als Elternurlaub beim Arbeitgeber angemeldet wurden, können Sie die Elternzeit verlängern. Hierfür ist wiederum ein schriftlicher Antrag unter Beachtung der siebenwöchigen Anmeldefrist vor Beginn erforderlich. Die gesetzliche Elternzeit erstreckt sich insgesamt auf einen Zeitraum von drei Jahren, sodass nach 24 Monaten noch einmal eine Verlängerung von einem Jahr beantragt werden kann. Der gesetzliche Kündigungsschutz gilt für die gesamte Dauer der Elternzeit.

Elternzeit verlängern: Wann ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich?

Nach der aktuellen Rechtslage kann die Elternzeit nach zwei Jahren noch einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden. Dies gilt allerdings nur für den Fall, dass die zweite Elternzeit direkt dem ersten Elternurlaub folgt.

Grundsätzlich können Eltern das dritte Jahr auch später noch in Anspruch nehmen, beispielsweise zur Einschulung. Hierfür benötigen Sie dann aber die Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Das gilt auch, falls Sie die Elternzeit verlängern möchten, wenn Sie zunächst nur einen Anspruch von einem Jahr anstatt von 24 Monaten angemeldet haben.

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