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Kein Betriebsgeheimnis: Betriebsrat darf Mitarbeiter über Personalabbau informieren


Kein Betriebsgeheimnis
Betriebsrat darf Mitarbeiter über Personalabbau informieren

Von dpa-tmn
08.02.2016Lesedauer: 1 Min.
Betriebsrat: Der Betriebsrat muss darüber aufklären, dass die Gefährdungsanzeige zum Schutz vor Konsequenzen dient.Vergrößern des BildesArbeitsgericht: Betriebsrat darf von Personalabbau berichten. (Quelle: imago/ McPhoto)
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Der Betriebsrat darf der Belegschaft von einem geplanten Personalabbau erzählen. Der Arbeitgeber kann das nicht verhindern, indem er die Maßnahme als Betriebsgeheimnis deklariert. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin.

Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (Az.: 3 TaBV 35/14). Etwas anderes gilt nur, soweit der Arbeitgeber an der Geheimhaltung ein sachliches und objektiv berechtigtes wirtschaftliche Interesse hat.

Bereits konkrete Terminvorschläge

In dem verhandelten Fall wollte ein Betriebsrat vom Gericht feststellen lassen, dass ein im Unternehmen anstehender Personalabbau kein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis ist. Der Arbeitgeber ist ein führendes Unternehmen der Pharma-Industrie mit mehr als 1000 Mitarbeitern. Im Außendienst sollten 85 Mitarbeiter entlassen werden.

Der Arbeitgeber machte dem Betriebsrat konkrete Terminvorschläge für die Verhandlungen über den Interessenausgleich und den Sozialplan. Er deklarierte die Informationen über den Personalabbau jedoch als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Der Betriebsrat machte die Informationen dennoch öffentlich. Der Arbeitgeber drohte nun haftungsrechtliche Konsequenzen an.

Mehr als Vorüberlegungen

Der Betriebsrat hatte vor Gericht Erfolg. Derartige Informationen könnten nur dann ein Geschäftsgeheimnis sein, wenn es sich dabei lediglich um Vorüberlegungen handelt. Gibt es aber schon Termine für Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan, kann der Arbeitgeber eine solche Maßnahme nicht als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis deklarieren. Der Betriebsrat dürfe daher die Mitarbeiter informieren.

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