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Zulassung für Medizinstudium: Ebnet sich der Weg für Rettungssanitäter zum Studium?


Länder wollen Zulassung zum Medizinstudium reformieren

Von dpa
Aktualisiert am 07.12.2018Lesedauer: 2 Min.
Medizinstudium: Beruflich Qualifizierte ohne Abitur sollen nach Wunsch der Wissenschaftsminister der Länder künftig auch Medizin studieren können.Vergrößern des BildesMedizinstudium: Beruflich Qualifizierte ohne Abitur sollen nach Wunsch der Wissenschaftsminister der Länder künftig auch Medizin studieren können. (Quelle: Waltraud Grubitzsch/dpa)
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Jahrelange Wartezeiten, Chancen fast nur für Einser-Abiturienten – bei der Zulassung für ein Medizinstudium liegt heute vieles im Argen. Jetzt soll alles besser werden.

Nicht nur Abiturienten mit Spitzennoten sollen künftig in Deutschland Medizin studieren können. Das sieht der Entwurf für einen Staatsvertrag vor, auf den sich die Wissenschaftsminister der Länder in der Kultusministerkonferenz (KMK) geeinigt haben, wie die KMK in Berlin mitteilte.

Demnach sollen die Länder künftig auch beruflich Qualifizierten ohne Abitur den Weg zum Medizinstudium ebnen können. Das könnten zum Beispiel Rettungssanitäter sein.

Eignungsquote soll weiteren Bewerbern Chancen geben

Insgesamt soll es ein völlig neues System des Hochschulzugangs bei Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie geben. Ein größerer Anteil der Plätze als heute soll den Einserabiturienten vorbehalten bleiben: Die sogenannte Abiturbestenquote wird von 20 auf 30 Prozent erhöht. Eine neue zusätzliche Eignungsquote, durch die jeder zehnte Platz vergeben werden soll, soll aber Bewerbern unabhängig von den Abinoten Chancen eröffnen.

Derzeit werden jährlich rund 11.000 der bis zu 50.000 Bewerber für ein Medizinstudium an den öffentlichen Hochschulen zugelassen. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 19. Dezember 2017 entschieden, dass das Zulassungsverfahren teils verfassungswidrig ist und bis Ende 2019 neu geregelt werden muss. Heute haben fast nur Einser-Abiturienten eine Chance, für viele gelten Wartezeiten von bis zu 15 Semester. Die Richter verlangten unter anderem transparentere Verfahren, mehr Vergleichbarkeit der Abinoten und weniger Wartezeit.

Wann die Neuregelungen in Kraft treten sollen

Die Neuregelungen sollen zum Sommersemester 2020 gelten. Insbesondere für Bewerber, die heute auf Wartelisten stehen, sind Übergangsfristen geplant. Der Entwurf muss zuvor noch von einer Konferenz der Ministerpräsidenten und den Parlamenten der 16 Bundesländer abgesegnet werden.

Zum Andrang auf die – gemessen an den Bewerberzahlen – wenigen Studienplätzen sagte Bayerns Wissenschaftsminister Bernd Sibler (CSU), es würden auch neue Studienplätze geschaffen. "Ein paar Bundesländer schaffen das immer wieder." Die Einigung auf den Vertragsentwurf zeige im Übrigen, dass Bildungsföderalismus funktioniere. Sachsens Wissenschaftsministerin Eva-Marie Stange (SPD) erläuterte aber auch, im Umfeld von Landtagswahlen könnten in einem Land kaum Staatsverträge ratifiziert werden – unter anderem deshalb seien Staatsverträge nicht einfach auf den Weg zu bringen.

Verwendete Quellen
  • dpa
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