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Nach der Elternzeit: So gelingt Ihnen die Rückkehr in den Job


Nach der Elternzeit
So gelingt Ihnen die Rückkehr in den Job

dpa, Elena Zelle

02.06.2020Lesedauer: 3 Min.
Elternzeit: Die Geburt eines Kindes verschiebt die Prioritäten. Pünktlich Feierabend zu machen, ist aber kein Grund für ein schlechtes Gewissen.Vergrößern des BildesElternzeit: Die Geburt eines Kindes verschiebt die Prioritäten. Pünktlich Feierabend zu machen, ist aber kein Grund für ein schlechtes Gewissen. (Quelle: Mascha Brichta/dpa-tmn-bilder)
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In der Elternzeit sind die Mütter und Väter gedanklich oft weit weg vom Job. Nichtsdestotrotz sollte man auch darüber nachdenken, wie man nach der Pause wieder erfolgreich einsteigen kann. Wie geht das am besten?

Eltern werden ist schön, aufregend – und mit vielen neuen Aufgaben verbunden. Denen wollen sich viele frischgebackene Mütter und Väter nach der Geburt des Kindes widmen und machen im Job eine Auszeit.

Je nachdem wie lange diese dauert, kann einem die Rückkehr an den Arbeitsplatz schwerfallen. Experten geben Tipps für den Wiedereinstieg nach der Elternzeit.

Zunächst einmal stellt sich für viele wahrscheinlich die Frage: Bekomme ich genau meinen Job zurück? "Das hängt vom Arbeitsvertrag ab", erklärt Till Bender von der Rechtsschutzabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). "Was dort drinsteht, das steht einem auch nach der Elternzeit weiter zu." Ist ganz spezifisch festgelegt, welche Tätigkeit der- oder diejenige übernimmt, dann macht man auch genau das nach seiner Rückkehr weiter – sofern dieser Arbeitsbereich auch noch genauso besteht.

Arbeitsvertrag regelt Aufgabengebiet

Steht im Arbeitsvertrag lediglich, dass man als Mitarbeiter in einem Bereich beschäftigt wird oder sogar, dass der Mitarbeiter jede andere Tätigkeit im Unternehmen entsprechend seiner Qualifikation übernehmen muss, dann kann der Arbeitgeber den Rückkehrer auch einen anderen Job als vorher machen lassen.

Viele Eltern möchten oder können nicht unbedingt wieder Vollzeit arbeiten. Sie haben die Möglichkeit, in Teilzeit zu gehen. Das ist aber keine spezielle Regelung für Eltern, sondern diese Möglichkeit besteht laut Teilzeit- und Befristungsgesetz für alle Angestellten, wie Bender erklärt. Er warnt allerdings vor der sogenannten Teilzeitfalle: "In diese Falle tappen vor allem Frauen: Sie reduzieren nach der Geburt des Kindes Arbeitszeit und kommen nicht wieder raus."

Wiederaufstockung der Arbeitszeit ist keine Pflicht

Denn der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Stunden auf Wunsch des Arbeitnehmers wieder aufzustocken. Eine Möglichkeit für Angestellte in Unternehmen ab 45 Mitarbeiter ist es daher, die sogenannte Brückenteilzeit in Anspruch zu nehmen: In diesem Fall geht der Arbeitnehmer befristet in Teilzeit und arbeitet nach dem festgelegten Zeitraum wieder seine Stunden wie vorher.

Bender nennt noch eine andere Möglichkeit, während seiner Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. So könne man etwa das erste Jahr gar nicht arbeiten und im zweiten und dritten Jahr der Elternzeit bis zu 30 Stunden. Nach den drei Jahren übernimmt man dann wieder die vollen Stunden.

Absprachen schon vor der Elternzeit treffen

Mediatorin und Coach Maxi Weiss empfiehlt, schon vor der Elternzeit abzusprechen, wie und in welchem Rhythmus man sich mit dem Chef und den Kollegen austauschen möchte. Wer nur eine kurze Auszeit nimmt, der könne zum Beispiel ab und an in seine Mails schauen oder das Intranet verfolgen. Bei längeren Auszeiten bieten sich vielleicht gelegentliche Telefonate oder auch mal ein gemeinsames Mittagessen mit den Kollegen an.

Vorab mit der Führungskraft über die Aufgaben zu sprechen und die Übergabe mit der Vertretung zu planen, hilft dabei, mit Selbstbewusstsein zurückzukehren – auch wenn einen im alten Job vielleicht Neues erwartet. "Man sollte nicht davon ausgehen, dass alles wieder so läuft, wie es vorher war", betont Coach und BeraterinAnne Forsteraus Zürich.

Neue Workflows offen beurteilen

Im Umgang mit der eigenen Vertretung schadet laut Weiss daher ein Quäntchen Demut und ein Danke nicht: Bei der Übergabe sollte man Interesse an neuen Entwicklungen oder Änderungen zeigen und ruhig fragen, was die Vertretung anders gemacht hat als man selbst. "Man sollte sich nicht scheuen, etwas von dem Neuen dann auch zu übernehmen."

Forster warnt allerdings vor zu viel Bescheidenheit, wenn es etwa um Beförderungen oder Weiterbildungen geht. "Wenn ich wieder da bin und im Job wieder etwas leiste, darf ich auch etwas einfordern", betont Forster.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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