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Teilzeit, Minijob, freie Mitarbeit: Bezahlung im Krankheitsfall?


Beruf & Karriere
Teilzeit, Minijob, freie Mitarbeit: Bezahlung im Krankheitsfall?

ah (CF)

Aktualisiert am 29.06.2017Lesedauer: 2 Min.
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Nach wie vor fürchten sich viele Arbeitnehmer vor einer Krankheit, die sie zur Bettruhe zwingt, besonders Angestellte in Teilzeit und Minijobber. Die Angst um den Verlust des Arbeitsplatzes ist einfach zu groß, daher gehen viele Mitarbeiter trotz Grippe oder anderer Befindlichkeiten weiter zur Arbeit. Doch dieses Verhalten rächt sich irgendwann. Denn werden Krankheiten nicht auskuriert, drohen ernsthafte gesundheitliche Schäden sowie eine totale Überlastung, die auch dem Arbeitgeber schadet.

Die Rechte des Teilzeitmitarbeiters

Irrtümlicherweise glauben viele Teilzeitkräfte, sie würden aufgrund des geringeren Stundenumsatzes weniger Rechte besitzen, wenn sie krank werden. Dies ist aber falsch. Denn es ist völlig egal, ob ein Angestellter auf 400-Euro-Basis jobbt, in einem Teilzeit-Beschäftigungsverhältnis steht oder sein wöchentliches Vollzeitpensum erreicht.

Wer krank ist, dem steht nicht nur eine fortlaufende Zahlung des vollen Gehaltes zu, der braucht sich auch nicht um den Arbeitsplatz zu sorgen, solange er seine Pflichten erfüllt.

Pflichten des Arbeitnehmers

Zunächst müssen Sie Ihren Arbeitgeber – telefonisch, persönlich oder schriftlich – umgehend über die Erkrankung und die voraussichtliche Dauer informieren. Das Fernbleiben der Arbeitsstätte verlangt binnen drei Tagen ein ärztliches Attest.

Zudem sollte Ihr Chef möglichst noch vor Arbeitsbeginn eine vorläufige Krankmeldung erhalten, damit er wichtige Arbeiten umdisponieren kann. Bis zu sechs Wochen muss nun der Arbeitgeber die weitere Zahlung des Gehaltes gewährleisten, danach übernimmt die Krankenkasse bis zu 70 Prozent des Bruttogehalts.

Der Unterschied zwischen Teilzeit und freier Mitarbeit

Anders als bei Festangestellten kann ein Arbeiter in freier Mitarbeit keine Ansprüche auf eine fortlaufende Zahlung des Gehaltes bei Krankheit erheben, denn er arbeitet auf eigene Verantwortung.

Wird ein freier Mitarbeiter krank, so bekommt er für diese Zeit kein Lohn und somit auch kein Krankengeld, zumindest nicht vom Auftraggeber. Hier kommt es auf die Verträge mit der eigenen Versicherung an, daher sollten Sie als Selbstständiger grundsätzlich ein erhöhtes Krankentagegeld festlegen, damit Ihr Verdienstausfall möglichst gering bleibt.

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