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Wie ist die Gehaltsfortzahlung bei Krankheit geregelt?


Erkrankung
Wie ist die Gehaltsfortzahlung bei Krankheit geregelt?

me (CF)

Aktualisiert am 29.06.2017Lesedauer: 2 Min.
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Wenn ein Arbeitnehmer von einer Krankheit betroffen ist, bekommt er trotzdem weiterhin Gehalt vom Arbeitgeber. Voraussetzung ist der Nachweis der Erkrankung, was über einen Krankenschein vom Arzt geregelt wird. Doch der Anspruch auf Fortzahlung des Gehalts ist nicht unbegrenzt, und es müssen zusätzlich auch einige Bedingungen erfüllt sein.

Fortzahlung des Gehalts bei Krankheit

Auch bei Krankheit sind Sie als Arbeitnehmer gut abgesichert, denn für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen bezahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt regulär weiter, bis Sie wieder gesund an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Sind Sie länger krank, übernimmt die Krankenkasse monatliche Zahlungen mit dem "Krankengeld". Sie erhalten eine Fortzahlung des Gehalts, wenn Sie mindestens vier Wochen ununterbrochen für den Arbeitgeber tätig waren.

Dabei ist es nicht ausreichend, dass Sie lediglich die Erkrankung mitteilen. Vielmehr muss ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit per Attest bescheinigen. Das Attest müssen Sie zudem innerhalb von zwei bis drei Tagen beim Arbeitgeber einreichen.

Keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben Sie hingegen, wenn Sie Ihre Erkrankung durch extrem leichtsinniges Verhalten verursacht haben, wie zum Beispiel durch das Fahren ohne Autogurt.

Attest für Gehaltsfortzahlung bei Krankheit

Das Attest vom Arzt gilt als Beweis, dass Sie tatsächlich krank sind. Der Arbeitgeber kann hier nur bei ernsthaften Zweifeln ein erneutes Attest anfordern. Typische Beispiele, wann eine Erkrankung für den Arbeitgeber unglaubwürdig wird, sind das wiederholte Fehlen an einem Montag oder am Urlaubsende.

Die Krankmeldung muss innerhalb der festgelegten Zeit eingereicht werden, da der Arbeitgeber sonst die Auszahlung des Gehalts verweigern kann.

Je nach Erkrankung kann es auch sein, dass Sie trotzdem weiterarbeiten müssen. So können Sie mit einem Gipsbein in vielen Fällen weiterhin Büroarbeit durchführen, wenn der Arzt sein Okay gibt.

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