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Mindestlohn in Deutschland steigt: DGB rechnet mit Steigerung der Kaufkraft


DGB rechnet mit deutlicher Steigerung der Kaufkraft

Von dpa, afp
02.01.2017Lesedauer: 1 Min.
Seit dem neuen Jahr gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 8,84 Euro die Stunde.Vergrößern des BildesSeit dem neuen Jahr gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 8,84 Euro die Stunde. (Quelle: imago / STPP)
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Zu Beginn des neuen Jahres steigt der Mindestlohn - von bisher 8,50 Euro auf 8,84 Euro pro Stunde. Laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) hätten Geringverdiener bei einer Vollzeitstelle damit etwa 55 Euro monatlich mehr in der Tasche.

Die Erhöhung um 34 Cent komme Millionen Geringverdienern zugute, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell. Er betonte auch den positiven Effekt auf die Nachfrage - jeder Cent Mindestlohn mehr bedeute mindestens 50 Millionen Euro mehr Kaufkraft pro Jahr.

Auswirkungen auf Arbeitszeiten

Der höhere Mindestlohn habe auch Auswirkungen auf die Arbeitszeiten bei Minijobs, hieß es beim DGB. Um die Grenze der geringfügigen Beschäftigung bei 450 Euro zu erreichen, müsse nun nur noch 50,9 Stunden monatlich gearbeitet werden.

Damit der Mindestlohn aber auch wirklich ankomme, mahnt der DGB wirksamere Kontrollen, auch in kleineren Betrieben an. Nach wie vor versuchen Arbeitgeber den Mindestlohn zu umgehen.

Die positiven Effekte auf die Verdienst- und Beschäftigtenentwicklung hielten an, insbesondere in Dienstleistungsbranchen und für Frauen.

Positive Effekte belegt

Eine DGB-Auswertung von Zahlen des Statistischen Bundesamts belegt den Angaben zufolge die positiven Effekte auf die Verdienst- und Beschäftigtenentwicklung. So seien die Verdienste bei Un- und Angelernten seit Einführung des Mindestlohns bis Ende des dritten Quartals 2016 bundesweit um 4 Prozent gestiegen. Im Westen lag das Plus demnach bei 3,5 Prozent, im Osten bei 9,6 Prozent. Frauen profitierten bundesweit mit einem Plus von 3,9 Prozent. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten stieg bundesweit um 4,2 Prozent.

Es ist die erste Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns seit der Einführung Anfang 2015.

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