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Millionenstrafe gegen TV-Glas-Kartell

Von afp, dpa-afx, t-online
Aktualisiert am 20.10.2011Lesedauer: 1 Min.
Produktion von Röhrenbildschirmen 2004: Jetzt folgt die Kartellstrafe
Produktion von Röhrenbildschirmen 2004: Jetzt folgt die Kartellstrafe (Quelle: /imago-images-bilder)
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Verbraucher in Europa haben für Computerbildschirme und Röhrenfernseher wahrscheinlich jahrelang zu viel bezahlt. Die EU-Kommission schloss jetzt ein Kartellverfahren gegen vier Hersteller von Bildschirmröhren ab, an dem auch der Mainzer Schott-Konzern beteiligt war. Die Firmen haben demnach zwischen Anfang 1999 und Ende 2004 Preise für den Handel mit den Bildröhren in Europa abgesprochen. Die Röhren wurden in traditionellen Fernsehern und Computer-Bildschirmen eingebaut. Nach und nach wurden die Kathodenstrahlröhren inzwischen von Flachbildschirmen abgelöst.

An dem Kartell waren auch die japanischen Unternehmen Asahi Glass und Nippon Electric sowie Samsung Corning Precision Materials aus Südkorea beteiligt. Samsung muss keine Strafe zahlen, weil es das Kartell bei der Kommission angezeigt hatte. Die drei anderen Firmen müssen insgesamt rund 129 Millionen Euro Bußgeld berappen, auf Schott entfallen davon 40,4 Millionen Euro. Ein Teil der fälligen Buße wurde den Firmen aber erlassen, weil sie mit der Kommission bei der Aufklärung zusammenarbeiteten.

Geschädigte können Schadenersatz verlangen

Über die Strafzahlung hinaus drohen den Unternehmen aber weitere Folgen: Jeder Geschädigte, also "jede betroffene Person oder Firma" kann jetzt gegen die Unternehmen vorgehen und Schadenersatz verlangen. Vor nationalen Gerichten gelte die Kommissionsentscheidung als Beweis für das rechtswidriges Verhalten der Unternehmen, erklärte die Kommission.

Kartelle sind in der EU streng verboten - die Strafen für Unternehmen können bis zu zehn Prozent eines Jahresumsatzes erreichen. Erst am Dienstag hatte das Bundeskartellamt eine Millionenstrafe gegen Kaffeeröster bekanntgegeben, die detailliert Preise und Aktionen abgesprochen hatten.

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