t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuellesWirtschaft

Ex-BayernLB-Vorstände um Werner Schmidt müssen vor Gericht


Vorwurf der Untreue
Ex-BayernLB-Vorstände müssen vor Gericht

Von t-online, dpa
Aktualisiert am 24.10.2013Lesedauer: 2 Min.
Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Bayerischen Landesbank (BayernLB), Werner SchmidtVergrößern des BildesDer ehemalige Vorstandsvorsitzende der Bayerischen Landesbank (BayernLB), Werner Schmidt (Quelle: dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Jetzt wird es ernst: Der frühere BayernLB-Chef Werner Schmidt und sechs weitere ehemalige Vorstände der Landesbank müssen sich wegen des milliardenschweren Fehlkaufs der österreichischen Bank Hypo Alpe Adria (HGAA) vor Gericht verantworten. Das teilte das Oberlandesgericht München in München mit und hob damit eine gegenteilige Entscheidung des Landgerichts auf.

Zuvor hatten die Richter die Anklage in weiten Teilen zunächst nicht zugelassen. Die Staatsanwaltschaft setzte sich aber mit einer Beschwerde gegen diese Entscheidung durch.

Pflichten verletzt?

Ausgenommen von der Anklage wurde nur der ehemalige Vorstand Dieter Burgmer. Bei ihm sei ein hinreichender Tatverdacht zu verneinen, erklärte das Gericht. Den anderen Ex-Vorständen wirft die Anklage vor, bei dem Kauf Risiken missachtet und damit ihre Pflicht verletzt zu haben. Der Tatvorwurf lautet auf Untreue.

Zu den Angeklagten gehört auch der ehemalige BayernLB-Vorstand Michael Kemmer, der inzwischen Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken ist - und somit der einzige noch aktive Amtsträger aus dem Kreis der Ex-BayernLB-Banker. Auch der ehemalige Vorstand Gerhard Gribkowsky, der wegen der Annahme von Schmiergeld von Formel 1-Boss Bernie Ecclestone verurteilt wurde, muss sich wegen der HGAA-Übernahme vor Gericht verantworten. Die weiteren vier Angeklagten sind Rudolf Hanisch, Theodor Harnischmacher, Ralph Schmidt und Stefan Ropers.

Bestechung eines europäischen Amtsträgers

Außerdem müssen sich Schmidt, Kemmer und zwei weitere ehemalige Vorstände wegen des Vorwurfs der Bestechung eines europäischen Amtsträgers im Zusammenhang mit dem HGAA-Kauf verantworten. Dabei geht es um ein Sponsoring über 2,5 Millionen Euro für das Klagenfurter Fußballstadion. Der verstorbene frühere Landeshauptmann Jörg Haider soll den Verkauf der österreichischen Bank etwa an die Bedingung geknüpft haben, dass die BayernLB sich an dem Sponsoring beteiligt.

Signalwirkung für Aufarbeitung des HGAA-Debakels

Die Entscheidung dürfte auch Signalwirkung für die zivilrechtliche Aufarbeitung des HGAA-Debakels haben. Die BayernLB hatte die früheren Vorstände wegen des Fehlkaufs sowie riskanter Wertpapiergeschäfte auf 200 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Dieses Verfahren soll im November fortgesetzt werden.

Im Gegensatz zu dem bevorstehenden Strafprozess mussten die Ex-Vorstände in dem Zivilverfahren aber nicht persönlich erscheinen, sondern ließen sich von ihren Anwälten vertreten. Einer der Rechtsanwälte hatte an das Gericht appelliert, nicht nur die Risiken durch die Übernahme zu bedenken, sondern auch die Hoffnungen, die damals mit dem Kauf verbunden waren. "Es gab konkrete Chancen. Das muss einem Vorstand gestattet sein.

Milliarden in den Sand gesetzt

Infolge gewagter Geschäfte mit hoch risikobehafteten Wertpapieren musste sich der Freistaat Bayern im Jahr 2008 mit zehn Milliarden Euro verschulden, um seine Landesbank zu retten. Mit dem überteuerten Erwerb und billigem Verkauf der maroden österreichischen Skandalbank Hypo Group Alpe Adria (HGAA) wurden rund 3,7 Milliarden in den Sand gesetzt. Aktuell weigert sich die Ex-Tochter HGAA sogar noch ausstehende Kredite über 2,3 Milliarden Euro zurückzuzahlen.

Die bayrischen Steuerzahler, die jährlich 340 Millionen Euro Zinsen für die Rettung der BayernLB zahlen müssen, dürfen gespannt sein, ob es ihrer Bank gelingen wird, bis 2019 fünf Milliarden Euro an den Freistaat Bayern zur Tilgung der Finanzspritze zurückzuzahlen. Der Schaden für den Steuerzahler beläuft sich auf bis zu 17 Milliarden Euro.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website