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EU verbietet überhöhte Mietwagenpreise für Ausländer

Von t-online
Aktualisiert am 12.08.2014Lesedauer: 1 Min.
Unterschiedliche Preise für Mietwagen je nach Herkunftsland der Kunden: Die EU-Kommission stoppt diese Praxis
Unterschiedliche Preise für Mietwagen je nach Herkunftsland der Kunden: Die EU-Kommission stoppt diese Praxis (Quelle: imago/Rust)
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Wer im EU-Ausland ein Auto mietet, bezahlt dafür möglicherweise deutlich mehr als ein Einheimischer. Die EU-Kommission will dieser Praxis nun einen Riegel vorschieben, wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) berichtet. Die Brüsseler Wettbewerbshüter beanstanden vor allem, dass die Kunden bei Anfragen im Internet nach ihrem Herkunftsland gefragt werden. Anschließend würden dann höhere Tarife angezeigt. Deutsche Kunden mussten beispielsweise in Großbritannien den doppelten Preis bezahlen.

In anderen Fällen hätten Verbraucher gar keinen Mietvertrag abschließen können, nachdem sie das Land ihres Wohnsitzes eingegeben hatten, hieß es weiter. Die EU habe sechs Autovermieter deshalb in einem Schreiben Ende Juli aufgefordert, in- und ausländische Kunden künftig gleich zu behandeln - wie es in der Dienstleistungsrichtlinie von 2006 vorgesehen sei.

Sixt, Enterprise und die spanische Goldcar hätten inzwischen ihre Geschäftspraxis angepasst, schreibt die EU-Kommission. Bei Europcar, Hertz und Avis würden die Antworten dagegen als "unbefriedigend" eingestuft, was der Grund für die Veröffentlichung des Schreibens gewesen sei. Diese Unternehmen hätten nun bis Ende des Monats Zeit, die wettbewerbsrechtlichen Bedenken auszuräumen.

Vorgehen seit 2011 bekannt

Ganz neu ist der Streit um die Mietwagenpreise nicht. Bereits 2011 habe sich die Kommission mit dem Dachverband Leaseurope zusammengesetzt und die diskriminierenden Praktiken angesprochen. Die Hoffnung auf eine Beseitigung habe sich jedoch nicht erfüllt, heißt es in dem Schreiben.

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Die Kommission will nun sofort die Wettbewerbsbehörden des betreffenden Landes informieren, wenn ihr weitere Beschwerden bekannt werden. Die örtlichen Wettbewerbshüter würden dann aufgefordert, gegen die betroffenen Unternehmen vorzugehen.

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