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Erbschein beantragen: Kosten & Frist | So geht's


Wert des Nachlasses
Wozu Sie einen Erbschein benötigen


Aktualisiert am 22.11.2022Lesedauer: 5 Min.
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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

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Mann mit Taschenrechner (Symbolbild): Bevor man ein Erbe annimmt, sollte man prüfen, wie hoch die Schulden sind.Vergrößern des Bildes
Bevor man ein Erbe annimmt, sollte man prüfen, wie hoch die Schulden sind. (Quelle: everythingpossible/getty-images-bilder)

Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, mit dem sich Erben als solche ausweisen. Wann er wichtig wird – und was er Sie kostet.

Stirbt ein naher Angehöriger, gibt es viel zu regeln, unter anderem den Nachlass. Neben dem Testament – im Idealfall notariell beurkundet – oder einem notariellen Erbvertrag samt dem Protokoll der Testamentseröffnung gibt es den Erbschein.

Doch wozu ist der Erbschein überhaupt da? Wo beantragte ich ihn? Und was kostet mich das? t-online beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wichtig: Der Erbe hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der Erblasser. Wird ein Erbschein beantragt, gilt das Erbe als angenommen und kann nicht mehr ausgeschlagen werden (siehe unten).

Wozu brauche ich einen Erbschein?

Der Erbschein weist die Erben aus – und gibt an, wie groß die jeweiligen Erbteile sind. In § 2353 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) heißt es dazu: "Das Nachlassgericht hat dem Erben auf Antrag ein Zeugnis über sein Erbrecht und, wenn er nur zu einem Teil der Erbschaft berufen ist, über die Größe des Erbteils zu erteilen (Erbschein)."

Gut zu wissen: Neben dem BGB spielt im Erbscheinverfahren auch das "Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit", kurz FamFG, eine Rolle.

Mit einem Erbschein können Erben ihre Berechtigung zum Beispiel gegenüber Kreditinstituten, Versicherungen und Behörden nachweisen. Die Erben bekommen durch den Erbschein also Zugriff auf Konten des Verstorbenen.

Wenn bei einer Erbschaft auch Grundstücke den Besitzer wechseln, muss das im Grundbuchamt eingetragen werden. Um sich als Erbe zu legitimieren, verlangt das Grundbuchamt in der Regel einen Erbschein. Doch es sollte auch ein notariell beurkundetes Testament akzeptieren.

Gut zu wissen: Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2013 dürfen Banken nicht auf der Vorlage eines Erbscheins beharren, wenn es ein Testament, eine beglaubigte Abschrift eines Testaments oder einen Erbvertrag gibt. In diesem Fall benötigen Sie also keinen Erbschein.

Welche Arten von Erbscheinen gibt es?

Bei den Arten von Erbscheinen unterscheidet man grundsätzlich zwischen dem Alleinerbschein und dem gemeinschaftlichen Erbschein.

Der Alleinerbschein ist nur auf eine Person ausgestellt, auf dem gemeinschaftlichen Erbschein sind mehrere Erben vermerkt. Darüber hinaus gibt es Teilerbscheine für eine oder mehrere Personen.

Ein Spezialfall ist der sogenannte Fremdrechtserbschein. Dieser greift für Menschen im Ausland mit Vermögen in Deutschland. Dieser Erbschein bezieht sich zwar auf den Nachlass im Inland, es gelten aber die Erbschaftsregeln aus dem Ausland. Davon abgesehen steht der Fremdrechtserbschein dem normalen Erbschein aber gleich.

Wenn das Erbe dagegen im Ausland liegt, müssen Sie den Erbschein bei dem zuständigen Gericht im Ausland beantragen. Wenden Sie sich am besten an die deutsche Botschaft in dem Land. In der EU erhalten Sie ein europäisches Nachlasszeugnis, auch europäischer Erbschein genannt.

Wer kann einen Erbschein beantragen?

Einen Erbschein kann jeder beantragen, der davon ausgeht, einen Anspruch auf das Vermögen des Verstorbenen zu haben. Dazu zählen in erster Linie die nahen Angehörigen. Der Erbschein basiert entweder auf einem Testament oder der gesetzlichen Erbfolge.

Aber auch Gläubiger, die Forderungen gegenüber dem Verstorbenen haben, können einen Erbschein beantragen – ebenso Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter.

Gut zu wissen: Sowohl Alleinerben als auch eine Erbengemeinschaft gemeinsam kann einen Erbschein beantragen.

Was kostet der Erbschein?

Die Kosten für einen Erbschein richten sich nach dem sogenannten Nettonachlasswert – also dem Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls. Dazu gehören auch Grundstücke, deren Verkehrswert in die Vermögensermittlung einfließt. Hatte der Erblasser Schulden, mindern diese den Wert des Nachlasses.

Erben haben dabei die Verpflichtung, Angaben zum Wert des Nachlasses zu machen und ein Nachlassverzeichnis bei Gericht einzureichen. Tun sie das nicht, kann das Nachlassgericht das Vermögen aber nicht einfach schätzen.

Reicht ein Erbe das für den Erbschein notwendige Nachlasswertverzeichnis nicht ein, kann das Nachlassgericht das Vermögen nicht einfach willkürlich schätzen. Die Schätzung muss zumindest "auf vorliegenden Tatsachen" basieren – beispielsweise einem Kontoauszug.

Die Höhe der Gebühren für einen Erbschein richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Bei den Gebühren handelt es sich nicht um einen festgesetzten prozentualen Wert, sondern um eine Staffelung.

Die Kosten für den Erbschein setzen sich aus der Erteilung des Erbscheins und einer eidesstattlichen Versicherung zusammen. Diese müssen Sie abgeben, wenn Sie den Erbschein beantragen. So soll sichergestellt sein, dass Ihre Angeben korrekt sind (siehe benötigte Unterlagen).

Tabelle: So teuer ist der Erbschein

In der folgenden Tabelle finden Sie die Kosten für den Erbschein bei einigen Nachlasswerten aufgelistet:

Nachlasswert Erbscheinkosten
1.000 Euro 40 Euro
5.000 Euro 90 Euro
10.000 Euro 150 Euro
50.000 Euro 330 Euro
100.000 Euro 546 Euro

Tipp: Sie können auch den Gebührenrechner der Bundesnotarkammer nutzen. Sie finden ihn hier.

Wo kann ich einen Erbschein beantragen?

Der Erbschein wird in der Regel beim örtlichen Nachlassgericht des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen ausgestellt, das meist beim entsprechenden Amtsgericht angesiedelt ist.

Eine Ausnahme gilt in Baden-Württemberg: Hier sind die staatlichen Notariate für das Ausstellen von Erbscheinen verantwortlich.

Wie beantrage ich einen Erbschein?

Einen Erbschein können Sie grundsätzlich auf zwei Wegen beantragen: Entweder Sie machen dies eigenständig beim Gericht. Sie können den Antrag entweder mündlich oder schriftlich stellen. Ein formloser Antrag reicht hier vollkommen aus. Lesen Sie hier, was das genau ist.

Sie können aber auch einen Notar oder Rechtsanwalt beauftragen, der den Erbschein für Sie beantragt. Allerdings sollten Sie hier beachten, dass noch zusätzliche Kosten auf Sie zukommen.

Welche Unterlagen brauche ich für den Erbscheinantrag?

Um einen Erbschein zu beantragen, benötigen Sie einige Unterlagen. Ein Überblick:

  • Sterbeurkunde des Verstorbenen
  • eigenen Personalausweis
  • gegebenenfalls die Heiratsurkunde oder die Beurkundung der Lebenspartnerschaft
  • gegebenenfalls Geburtsurkunden der Kinder
  • gegebenenfalls Testament oder Erbvertrag im Original
  • Anschriften der Erben

Wichtig: Der Erbschein muss alle Erben der gesetzlichen Erbfolge oder die testamentarisch bestimmten Erben nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand umfassen. Der Antragsteller bestätigt die Richtigkeit der Angaben mit einer eidesstattlichen Erklärung.

Welche Frist gilt für die Beantragung?

Mit der Beantragung eines Erbscheins sollten sich die Hinterbliebenen nicht allzu viel Zeit lassen. Zwar gibt es keine konkreten Fristen, doch greift nach sechs Wochen automatisch die gesetzliche Erbfolge. Nur innerhalb dieses Zeitraums kann das Erbe ausgeschlagen werden. Danach gilt das Erbe als angenommen.

Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Information durch das Nachlassgericht, nicht mit dem Zeitpunkt des Todes. Lebte der Erblasser – oder auch ein Erbe – im Ausland, gilt eine verlängerte Frist.

Was mache ich bei einem fehlerhaften Erbschein?

Es kann sein, dass der Erbschein falsch ist und einen unrechtmäßigen Erben ausweist. Denn der Erbschein stellt im Grunde nur eine Momentaufnahme dar – taucht etwa später ein anderes Testament auf, muss das im Erbschein berücksichtigt werden.

Sollten Sie feststellen, dass der Erbschein fehlerhaft ist, sollten Sie zunächst einmal den "falschen" Erben anschreiben und ihn darum bitten, den Erbschein zurückzugeben. Sollte das keinen Erfolg bringen, können Sie beim Nachlassgericht nach § 2361 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beantragen, dass der Erbschein eingezogen werden soll. Wenn das Gericht den Erbschein einzieht, erklärt es ihn für "kraftlos".

Dieses Verfahren zur Einziehung des Erbscheins kann aber mehrere Monate dauern – wenn der unrechtmäßige Erbe dagegen vorgeht, dass der Erbschein eingezogen werden soll. Sie können daher – wenn die Zeit drängt – beim Nachlassgericht eine einstwillige Verfügung auf Rückgabe des Erbscheins beantragen. In dem Fall muss der "falsche" Erbnehmer den Erbschein herausgeben.

Kann ich mit einem Erbschein Schulden erben?

Ja. Nicht nur Vermögen, auch Schulden können vererbt werden. Mit einem Erbschein gilt das Erbe als angetreten. Auch die Schulden des Verstorbenen gehen dann auf die Erben über. Das Ausschlagen des Erbes ist auf dem einfachen Weg dann nicht mehr möglich.

Erben bleibt jedoch die Möglichkeit, das Erbe auf der Grundlage eines Irrtums anzufechten. Auch hier tickt die Uhr: Ab Zeitpunkt der Kenntnis des Irrtums gilt eine Frist von sechs Wochen, in der Sie die irrtümliche Annahme des Erbes gegenüber dem Nachlassgericht erklären können. Doch Sie sollten sich auf keinen Fall darauf verlassen, dass die Anfechtung gültig ist.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • erbschein-beantragen.de
  • notar.de
  • notar-darmstadt.de
  • Finanztip
  • anwalt.de
  • erbrecht-ratgeber.de
  • anwalt.org
  • juraindividuell.de
  • Bundesgerichtshof
  • Gerichtskosten- und Notarkostengesetz
  • Gesetze im Internet
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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