Die Entscheidung traf die Bundesregierung völlig unerwartet: Die EU hat vielen Betreibern von KWK-Anlagen die Befreiung von der Ökostromumlage gestrichen. Vor allem Mittelständler sind betroffen.
Für tausende mittelständische Betriebe, aber auch für viele Schulen, Schwimmbäder oder Krankenhäuser steigt ab Januar überraschend die Stromrechnung. Die Europäische Union habe diesen Firmen die Befreiung von der Ökostromumlage gestrichen, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung".
Die Regelung betrifft Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), die Strom und Wärme zum Eigenverbrauch erzeugen, und die nach dem 1. August 2014 in Betrieb gingen. Bislang wurde den Betreibern dieser Anlagen eine Befreiung von der EEG-Umlage in Höhe von 60 Prozent gewährt. Künftig müssen sie den vollen Satz von 6,8 Cent je Kilowattstunde für selbst genutzten Strom zahlen.
„Die Fortführung der Begrenzung der EEG-Umlage auf 40 Prozent für KWK-Neuanlagen ist laut Kommission derzeit in vorliegender Form noch nicht genehmigungsfähig“, heißt es in einer Vorlage des Bundeswirtschaftsministeriums, aus der FAZ zitiert. Bis zu einer genehmigten Neuregelung müssten "alle KWK-Neuanlagen vorläufig die volle EEG-Umlage zahlen“.
Im Einzelfall Millionenkosten befürchtet
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag rechnet mit insgesamt bis zu 10.000 Fällen. Der Verband Kommunaler Unternehmen rechnete vor, im Einzelfall könne es "um Millionenbeträge“ gehen. Die Bundesregierung bemüht sich laut "FAZ" um Schadensbegrenzung. Sie wolle an der 40-Prozent-Klausel für KWK-Neuanlagen festhalten und die Umlagebegrenzung gesetzlich rasch neu regeln.
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KWK-Anlagen erzeugen zugleich Strom und Wärme und gelten als besonders energieeffizient und klimafreundlich. Solche Anlagen gibt es sowohl im industriellen Stil in Form von Großkraftwerken als auch in kleinerer Form in Wohnanlagen, Mehr- und teilweise auch Einfamilienhäusern. Kleine KWK-Anlagen werden auch Blockheizkraftwerke genannt.